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Krankengymnastik in Velten (30 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, Fango, Rückenschule, Manuelle Therapie und Manuelle Lymphdrainage.
Das Angebot umfasst unter anderem Bobath- Therapie.

Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Velten solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.

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