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Karte mit Treffern für krankengymnastik in kremmen

Krankengymnastik in Kremmen (3 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Folgende Leistungen werden angeboten: Fango, Lymphdrainage und Rückenschule.

Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Brandenburg ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Auch andere Sportarten können helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, mindern. Falls du allerdings Schmerzen hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede zuerst mit deinem Arzt darüber, was du tun solltest und was dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Kremmen bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu verschiedensten Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann dabei behilflich sein. Wenn du in Kremmen kein passendes findest, schau doch mal in Oranienburg.

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.

Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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