Mayer Roland Krankengymnastik
Massagen
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Physiotherapie
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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten angewandte Teil der Physiotherapie. Nach Operationen ist sie oft eine essenzielle Maßnahme zur Rehabilitation und Wiedererlangung der Kraft. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Spiegelau solche Praxen gibt, siehst du hier.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.