Rehkopp Solveig
Physiotherapie
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Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Termine. Sollte es erforderlich sein, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten verwendete Teil der Physiotherapie. Beispielsweise hilft sie Patienten, die einen Schlaganfall hatten, dabei, ihre Bewegungsfähigkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.