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Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verordnet dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Einschränkungen Schmerzen lindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut die Muskeln gezielt streckt.
Bis zum Jahr 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. In der heutigen Zeit nutzt man die Bezeichnung Krankengymnast kaum noch. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, nutzt aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilbereich der Physiotherapie.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Schwelm. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.
Bei Vorliegen eines Rezeptes übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.