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Krankengymnastik wird von fast allen Physiotherapie-Praxen ausgeschrieben. Denn nur mit einer entsprechenden Qualifizierung darf die Therapie ausgeführt werden und kommt für eine Abrechnung mit den Krankenkassen infrage. Wer das in Pullach im Isartal ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivangeboten gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Therapiebedarf im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu lindern. Sie wird beispielsweise nach Knieoperationen eingesetzt, um die motorischen Fähigkeiten der Patienten zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen vorzubeugen.
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.