Läng Krankengymnastik, Fitness
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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Pfarrkirchen, Niederbayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.
In Pfarrkirchen, Niederbayern und in Landshut gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik durchführen dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für die Patienten der Einrichtung selbst. Um schnell eine geeignete Adresse zu finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Praxen für Physiotherapie in Pfarrkirchen, Niederbayern gelistet.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Pfarrkirchen, Niederbayern leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.