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Krankengymnastik in Eggenfelden (9 Treffer)

Häufige Fragen

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Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Arten von Krankengymnastik. Die allgemeine Krankengymnastik deckt die meisten Behandlungen ab. Vergleichbar läuft häufig die Krankengymnastik bei Erkrankungen des Zentralen Nervensystems ab, abgekürzt als KG-ZNS. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen und bei Alzheimer angewendet. Die bekannteste Methode ist die nach Bertha Bobath. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose wird zum Beispiel die sogenannte "KG-Muko" verschrieben. Die gerätegestützte Krankengymnastik wird wiederum mit KG-Gerät abgekürzt. Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Teil der Physiotherapie. Zu dieser gehört daneben noch verschiedene medizinische Massagen sowie die Manuelle Therapie.

Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verschreibt dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.

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