Haugeneder-Leichtl Claudia Krankengymnastik
Physiotherapie
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Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Simbach am Inn leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, meistens 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Kosten. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei neurologischen Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten liegen die Kosten höher, Gruppenanwendungen wie Rückenschulen sind günstiger.
Krankengymnastik darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie Voraussetzung. Einige Therapien dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeübt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Simbach am Inn findest du hier bei gelbeseiten.de.
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Die Behandlungsdauer kann bei Bedarf aber ausgeweitet werden.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.