Hannwacker Randolf Krankengymnastik- und Massagepraxis
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Bayern. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Doch keine Sorge, diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Du wirst aber merken, dass es umso besser wird, je öfter du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.