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Krankengymnastik in Bad Bocklet (29 Treffer)

Häufige Fragen

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Auf gelbeseiten.de sind zahlreiche Adressen und Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Bad Bocklet für Sie aufgelistet. Grundvoraussetzung, um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin. Bis 1994 wurden Physiotherapeuten als Krankengymnasten bezeichnet. Allerdings gehören zur Physiotherapie auch andere Therapieformen, so zum Beispiel die Manuelle Therapie oder Massagen.

Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut tatsächlich treffender.

Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Bad Bocklet solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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