Jörger Lothar Praxis für Krankengymnastik und Physiotherapie
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Sie wird daher oft von Ärzten verschrieben. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin etwa versucht, Muskeln zu dehnen.
Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.
Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Meistens dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei gerätegestüzter Krankengymnastik und Physiotherapie bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Einzeltherapien sind teurer als Gruppentherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie nach einem Schlaganfall sind teurer.