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Krankengymnastik ist eine anerkannte und bewährte Therapie bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Als Alternative haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Die genauen Richtlinien klärt jede Versicherung selbst, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Meistens dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist aber normal. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Privatversicherte zahlen zunächst dieselben Beträge wie Selbstzahlende und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet ungefähr 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.