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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Zum Beispiel unterstützt sie Schlaganfallpatienten dabei, ihre Bewegungsfähigkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei helfen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Der Deutsche Verband für Physiotherapie kürzt seinen Namen allerdings immer noch als ZVK ab. Diese Abkürzung steht für den bis 1979 getragenen Namen Zentralverband Krankengymnastik. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Kirchenlamitz solche Praxen gibt, siehst du hier.
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.