Winkel Christiane, Neudel Cornelia Gemeinschaftspraxis für Krankengymnastik
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Daher wird sie oft von Ärzten verschrieben. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Gebühren zu achten und zu begreifen, dass so eine Therapie nicht kostenlos ist. Zudem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Einschränkung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Die Gebühren für Privatversicherte sind die gleichen wie für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet etwa 45 Euro. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Physiotherapie übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik oft am besten abschätzen. Aber auch ein Hausarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.