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Krankengymnastik Petschler Nina
Physiotherapie
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Physiotherapeut und Krankengymnast bedeuten genau das Gleiche. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Der Deutsche Verband für Physiotherapie kürzt sich allerdings immer noch als ZVK ab. Die Abkürzung steht für den 1979 geänderten Namen Zentralverband Krankengymnastik. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Deshalb ist der Name Physiotherapeut treffender.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Neustadt an der Aisch solche Praxen gibt, siehst du hier.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Krankengymnastik beinhaltet meist Therapieformen zur Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.