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Krankengymnastik in Wunsiedel (31 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr gültig. Die Frist wurde um zwei Wochen erhöht.

Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In den meisten Fällen dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, etwa bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.

Krankengymnastik ist eine anerkannte Praxis bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.

Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Für physiotherapeutische Behandlungen haben Arztpraxen nur ein limitiertes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer Bewegungstherapie am nötigsten braucht. Vor allem nach Unfällen oder bei Bandscheibenvorfällen ist sie sinnvoll. Bei Rückenproblemen kann statt einer Einzelbehandlung eine Gruppentherapie sinnvoll sein. Für Rückenschulen ist teilweise auch kein Rezept nötig, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Sprich mit deinem Arzt, ob regulärer Sport eine Alternative für dich sein kann. Gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen wie Wunsiedel gibt es viele Optionen, sich zu bewegen. Und natürlich gibt es die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu bezahlen. Für Rückenschulen und andere vorbeugende Maßnahmen bieten viele AOK, HEK und Co außerdem spezielle Programme. Lies dir dazu am besten die Informationen auf der Webseite deiner Krankenkasse durch.

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