Himmelreich Brunhilde
Physiotherapie
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Sachsen-Anhalt ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Hettstedt (Sachsen-Anhalt) arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.