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Krankengymnastik in Arnstein Harz (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Sachsen-Anhalt ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Beeinträchtigungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Privatversicherte zahlen erstmal die gleichen Gebühren wie Selbstzahler und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit rund 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

Wie nach jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

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