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Therapie im Zentrum für Kinder und Erwachsene Sommer
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Osteopathie
Fitnesstraining
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am meisten verwendete Teil der Physiotherapie. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, damit die Betroffenen wieder lernen, sich zu bewegen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperbereichen gestärkt, um Schmerzen vorzubeugen.
Muskelkater nach dem Sport ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Du wirst aber sehen, es wird umso besser, je häufiger du trainierst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
In Gemmingen und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, diese sind aber meistens nur für die Patienten dieser Institutionen zuständig. Um schnell eine geeignete Adresse zu finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Praxen für Physiotherapie in Gemmingen gelistet.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.