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Krankengymnastik in Elsfleth (4 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.

28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, gelten andere Kostenerstattungen. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Die konkreten Bestimmungen werden von der jeweiligen Versicherung festgelegt, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.

Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Gebühren zu achten und zu verstehen, dass so eine Behandlung Geld kostet. Außerdem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.

Krankengymnastik als physiotherapeutisches Teilgebiet darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie nötig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Elsfleth findest du hier bei gelbeseiten.de.

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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