Krasse Tino Physiotherapie
Physiotherapie
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Fußpflege
Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Problemen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen mindern sollen. Dazu zählen beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber das ist nicht mehr aktuell.
Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Hagen im Bremischen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Krankengymnastik ist eine bewährte und anerkannte Therapie bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Anstatt haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Versicherung legt ihre eigenen Richtlinien fest, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.