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Krankengymnastik in Bad Abbach (20 Treffer)

Häufige Fragen

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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Bad Abbach. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.

Neben weiteren Bereichen ist auch die Krankengymnastik ein Teil der Physiotherapie. Diese Form der Therapie darf von Physiotherapeuten erst nach Abschluss einer speziellen Ausbildung oder eines Studiums angeboten werden. Für wen das in Bad Abbach gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Kursen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.

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