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Krankengymnastik in Büren (8 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik beinhaltet üblicherweise Behandlungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Ein typischer Bestandteil sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Es gibt aber auch passive Techniken, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.

Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Da diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Stattdessen haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Krankenkasse legt die entsprechenden Richtlinien individuell fest, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.

Die Art der Behandlung ist entscheidend für die entstehenden Kosten. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie bei Parkinson-Erkrankten sind teurer.

In Büren und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik durchführen dürfen. Auch in Krankenhäusern und Reha-Kliniken gibt es Physiotherapeuten, diese sind aber meistens nur für die Patienten dieser Institute zuständig. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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