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Bestattungen
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Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Der Totenschein ist nicht identisch mit der Sterbeurkunde. Diese muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dabei sollten neben dem Totenschein ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Wasserburg am Inn hängen von den Umständen und den eigenen Vorstellungen ab. Schnell liegen die Preise für eine Bestattung über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro möglich, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen und eine erste Kostenschätzung erbeten werden.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Wasserburg am Inn wenden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Die Bestattersuche liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Wasserburg am Inn zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er mit Mitgefühl und hoher Professionalität auftritt. Es ist essentiell, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend gestaltet. Zudem spielt das Ansehen des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Koordination einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Bestattung vorzubereiten.
Die vorliegende Liste soll als allgemeine Übersicht dienen. Aufgrund der individuellen Präferenzen der Angehörigen können weitere Aufgaben notwendig sein.
Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. Hier können Verstorbene mitten in einem dafür vorgesehen Wald ihre letzte Ruhe finden. Ganz im Einklang mit der Natur wird ein Baum ganz persönlich dem Verschiedenem gewidmet, unter dem eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche vergraben wird. Für eine Bestattung in einem Friedwald in der Nähe von Wasserburg am Inn kann sich z.B. der Friedwald Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) oder der Friedwald Duttenstein bei Osterhofen (Landkreis Heidenheim) anbieten. Um den natürlich Charakter der Umgebung zu erhalten, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabstein oder Grabschmuck gestattet. Eine Namenstafel am gewählten Baum erinnert an die dort bestattete Person.
Es erfordert sorgfältige Überlegungen, um die Planung und Organisation einer Beerdigung durchzuführen. Für eine individuelle Gestaltung und als Methode, um den Stress für die Hinterbliebenen zu reduzieren ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine nützliche Möglichkeit. Hierbei können individuelle Wünsche und Vorstellungen festgelegt werden. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen und den Angehörigen Raum zur emotionalen Verarbeitung zu lassen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Für die Beerdigung selbst benötigt der Bestatter nur wenige Dokumente, doch er kann bei den erforderlichen Formalitäten zu helfen. Dann sind oft ergänzende Unterlagen vonnöten.
Essentiell für die Bestattung ist die Sterbeurkunde. Sollte sie noch nicht vorliegen, unterstützt der Bestatter gerne bei der Beantragung. Falls der oder die Tote in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll, beispielsweise zusammen mit den Eltern oder einem vorher verstorbenen Ehepartner, sollten die entsprechenden Unterlagen mitgebracht werden.
Des Weiteren sind alle Unterlagen wichtig, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche zur Beerdigung festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig verstorbenen Personen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Geschiedene sollten das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss vorlegen.
Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.
Während Phasen der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als sensibler Begleiter. Seine primäre Verantwortung besteht darin, den Hinterbliebenen in dieser herausfordernden Phase Unterstützung zu bieten. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es kümmert sich um Details, wie die Auswahl der Lieder für die Beisetzung, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung der formalen Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese sorgfältige Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Die Regeln für Beisetzungen ist in der BRD Ländersache. Für gewöhnlich wird ein verstorbenes Familienmitglied auf dem Friedhof beerdigt, um ihm die letzte Ehre zu erweisen. In und um Wasserburg am Inn findet man ingesamt 4 Friedhöfe, wie beispielsweise den Friedhof Gabersee in Reitmehring Gabersee oder den Friedhof am Herden in Wasserburg am Inn Gern. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer schreiben aus Gründen der Hygiene und einer geordneten Bestattungskultur einen gewissen sogenannten Friedhofszwang, auch Bestattungspflicht genannt, vor. Das bedeutet, dass ein Verstorbener in Deutschland an einem genau dafür vorgesehenen Ort seine letzte Ruhe finden soll. Hier auf deutschem Boden ist es - anders als in anderen Ländern der Erde - verboten, die Asche in einer Urne zu Hause aufzubewahren. Abweichend von der Beerdigung auf dem Friedhof kann an Nordsee und Ostsee auch eine Seebestattung durchgeführt werden. In NRW und Bremenzum Beispiel wurden die Gesetze mittlerweile so weit aufgeweicht, dass es Angehörigen gestattet ist, per Antrag die Asche des geliebten Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen freien Ort aus der Urne zu zerstreuen.
In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Diese Entscheidung hängt häufig von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. Erlaubt sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Die Vorschriften können jedoch in verschiedenen Bundesländern variieren. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Erhalt der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Bayern eine Bestattungsart gewählt wird, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Blumen dienen oft als Ausdruck des Mitgefühls bei Trauerfeiern. Weiße Blumen, insbesondere Lilien, Rosen und Chrysanthemen, gelten oft als angemessene Wahl, da sie für Liebe, Reinheit und Ehrerbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.
Bei einer Erdbestattung wird die Leiche mit dem Sarg unverbrannt beerdigt. Anschließend werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, ehe die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder geschlossen wird. Voraus geht dem meist eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst.
Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
Eine Seebestattung ist eine alternative Bestattungsform, bei der die sterblichen Überreste einer Person im Meer beigesetzt werden. Dies geschieht in der Regel mithilfe einer speziell entwickelten biologisch abbaubaren Urne oder Hülle, die von einem Boot aus ins Meer gegeben wird. Menschen wählen die Seebestattung aus verschiedenen Gründen, darunter eine starke Bindung zum Meer oder Umweltbewusstsein, da sie weniger belastend für die Umwelt ist. Die genauen Vorschriften für Seebestattungen variieren je nach Standort und erfordern möglicherweise spezielle Genehmigungen. An Nordsee und Ostsee sind in Deutschland grundsätzlich Seebestattungen erlaubt, in Binnengewässern, wie Flüssen oder Seen, jedoch nicht. Oftmals werden Gedenkfeiern vor oder nach der Seebestattung abgehalten, bei der Familie und Freunde Abschied nehmen und Erinnerungen teilen können.
Unter gewissen Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein, wenn sie höher sind als das geerbte Vermögen und die Übernahme der Kosten rechtlich oder moralisch verpflichtend ist. Steuerliche Vorteile ergeben sich erst, wenn die Gesamtausgaben die Schwelle von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten, wobei Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Die absetzbaren Kosten umfassen übliche Aufwendungen wie Blumenschmuck, Bestattungsunternehmen und die Bewirtung der Trauergäste, ohne eine feste Pauschale für Beerdigungskosten.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Bayerns richten. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden.
Das bayerische Bestattungsgesetz macht keine Angaben zu dem Zeitraum, in dem die Leiche überführt werden muss, die Überführung muss aber zeitnah erfolgen. In anderen Bundesländern ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden üblich. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Maximal dürfen bis zur Bestattung in Bayern nach dem Tod nur vier Tage vergehen. Bayern gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.