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Die Bestattungsvorsorge eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Beisetzung, die Örtlichkeit und finanzielle Aspekte festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unerwartet auftretende finanzielle Belastungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorstellungen werden klar umgesetzt, und die professionelle Hilfe sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Beerdigung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Für eine Beerdigung im Friedwald unweit von Velen kann sich z.B. der Friedwald Goch-Tannenbusch bei Goch (Kreis Kleve) oder der Friedwald Münsterland bei Freckenhorst (Kreis Warendorf) anbieten. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Normalerweise steht es Ihnen als nächster Angehöriger frei, den Bestatter auszuwählen, der die Bestattung für einen Verstorbenen arrangiert. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Um den besten Bestatter in Velen für sich zu finden, beachten Sie Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es ist von Vorteil, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.
Angehörige, die sich von einem geliebten Menschen verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Wahl hängt oftmals von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen allerdings spezifischen Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Weltraumbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Während Phasen der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Unterstützer. Hauptaugenmerk des Bestatters ist es, den Hinterbliebenen in diesen emotional fordernden Zeiten zur Seite zu stehen. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es berät bei der Auswahl der passenden Beerdigungslieder, bei der Entscheidung für den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der einfühlsamen Gestaltung von Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Des Weiteren übernimmt der Bestatter formale Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese sorgfältige Planung entlastet die Angehörigen enorm und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er zur Verfügung, um eine zügige und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen. Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Bestattungskosten in Velen hängen von den Umständen und den eigenen Vorstellungen ab. Schnell liegen die Preise für eine Bestattung über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro möglich, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen und eine erste Kostenschätzung erbeten werden. Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an. Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Velen erfragt werden. Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen. Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden. Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden. Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Um eine Bestattung gut zu organisieren, braucht es eine sorgfältige Planung und Koordination, und es ist von großer Bedeutung, dass man in dieser emotional anspruchsvollen Situationen Unterstützung bekommt. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Bestattung vorzubereiten.
* **Das Bestattungsunternehmen kontaktieren:** Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.
* **Dokumente:** Sorgen Sie rechtzeitig für die Vorbereitung der Dokumente.
* **Art der Bestattung festlegen:** Denken Sie daran, dass Bestattungsunternehmen unterschiedliche Bestattungsoptionen anbieten.
* **Überführung des Verstorbenen**
* **Hygienische Versorgung des Verstorbenen:** Manche Menschen wünschen sich, an den Vorbereitungen für die Beisetzung teilzunehmen.
* **Planung der Trauerfeier:** Vertiefen Sie dieses Thema durch ein ausführliches Gespräch mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen.
* **Sarg, Grab oder Urne:** Es stehen verschiedene Optionen für Särge, Urnen und Grabstätten zur Verfügung. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab,wer die Verantwortung für den Grabstein trägt.
* **Aufbahrung:** Die Option einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann Angehörige bei der Trauerbewältigung unterstützen
* **Todesanzeige und Gedenkkarten:** In der Regel obliegt dem Bestattungsunternehmen die Abwicklung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien. Sie dürfen jedoch Ihre Vorstellungen zur Text- und Bildgestaltung einbringen..
* **Blumen, Grabschmuck, etc.:** In der Trauerkultur sind bestimmte Blumenarten üblich, wobei jede Blume eine eigene Bedeutung mit sich bringt. Kränze und Blumenspenden werden häufig verwendet.
* **Organisation eines Leichenschmaus:** Normalerweise schließt eine Beerdigung mit einem gemeinsamen Essen ab, jedoch sollten die Angehörigen sich absprechen, ob und wie dies geschieht und wer daran teilnimmt.
* **Bestimmungen zur Grabpflege:** Eventuell hat der Verstorbene testamentarisch bestimmt, dass ein Erbe die Grabpflege übernehmen soll. Diese Frage kann zunächst zurückgestellt und nach der Beisetzung besprochen werden.
* **Absprache mit dem Bestattungsunternehmen:** Vereinbaren Sie mit dem Bestattungsunternehmen die weiteren Schritte und Aufgaben.
* **Nach der Bestattung:** Nach der Beisetzung stehen noch verschiedene rechtliche Schritte an, darunter die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten und die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses .
Die vorliegende Liste bietet eine generelle Richtschnur Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Vorlieben der Angehörigen weitere Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um den Stress während dieser ohnehin belastenden Zeit zu reduzieren.
Vorab gilt es zu wissen: Die Asche bzw. Urne eines Angehörigen bekommt man in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur freien Verfügung ausgehändigt. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Mit Ausnahmen in einigen Bundesländern (wie in Bremen und NRW, wo es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen), gilt in Deutschland in der Regel die Bestattungspflicht. Diese Verpflichtung bedeutet, dass die Angehörigen das verstorbene Familienmitglied an einem dafür vorgesehenen Ort, im Allgemeinen also auf dem Friedhof, bestatten müssen. Im Einzugsgebiet von Velen gibt es ingesamt 3 Friedhöfe:
Die Bestattung auf einem Friedhof ermöglicht die persönliche Gelegenheit, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen und an ihn zu erinnern, indem man den Grabstein und das Grab individuell gestaltet und mit Grabschmuck wie Blumen, Kränzen oder persönlichen Gegenständen verziert. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Velen und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Somit gilt das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens für alle Beerdigungen in Velen. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Tote müssen demnach auf einem Friedhof beerdigt werden. Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen höchstens fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Der Zeitpunkt für eine Beisetzung in Nordrhein-Westfalen nach dem Versterben eines Angehörigen kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In einigen Kulturen und Religionen gibt es spezifische Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Die Vorlieben der Hinterbliebenen sind entscheidend. Einige Familien bevorzugen eine schnelle Beerdigung, während andere möglicherweise mehr Zeit für Trauer und Vorbereitung benötigen. Es ist dabei oft ratsam, genug Zeit für Angehörige und Freunde einzuplanen, die möglicherweise von weit her reisen müssen, um an der Beerdigung teilzunehmen. In einigen Regionen kann darüber hinaus auch das Wetter eine Rolle spielen. Zum Beispiel könnten Wintermonate schwieriger für eine Beerdigung im Freien sein. Die Verfügbarkeit von Bestattungsunternehmen, Friedhöfen, Geistlichen oder Rednern kann zusätzlich den Zeitpunkt beeinflussen. Wichtig ist dabei jedoch auch, welche Bestattungsfristen in den unterschiedlichen Bundesländern gelten. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt eine Mindestfrist von 24 Stunden für die Bestattung eines Verstorbenen. Die Beerdigung kann jedoch auch erst nach 10 Tagen erfolgen. Dabei gilt eine Höchstdauer von 10 Tagen für Erdbestattungen, während Urnenbestattungen innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden müssen.
In Nordrhein-Westfalen werden die meisten Leichen verbrannt, wie mittlerweile in allen deutschen Bundesländern. Daneben gibt es immer noch die klassische Erdbestattung. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Bei dieser auch Kokon-Bestattung genannten Form wird der Körper zunächst in ein sargähnliches, aber isoliertes Behältnis gelegt. Dort zersetzt sich der Körper innerhalb von 40 Tagen. Anschließend wird die Erde beigesetzt. Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird. Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen. Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden. Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt. Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Velen können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein. Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt. Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.
Trifft der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regeln, sind im Todesfall zwei Tage Sonderurlaub vorgesehen, wenn die Partnerin oder der Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstorben sind. Der aus $ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete Anspruch kann allerdings vertraglich in eine unbezahlte Abwesenheit umgewandelt werden. Viele Tarifverträge sind aber großzügiger. Sie sehen eine bezahlte Abwesenheit teilweise auch beim Tod von Geschwistern, manchmal auch der Schwiegereltern vor, dann aber oft nur einen Tag.