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Karte mit Treffern für bestatter in ubstadt-weiher stadtteil weiher

Bestatter in Ubstadt-Weiher Stadtteil Weiher (7 Treffer)

Häufige Fragen

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Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Entscheidung hängt oftmals von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen gesetzlich erlaubt. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, unterliegen jedoch spezifischen Richtlinien zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Baden-Württemberg ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für eine Beerdigung in Ubstadt-Weiher sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Ubstadt-Weiher nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Es ist von großer Bedeutung, bei der Bestattersuche sorgfältig vorzugehen. Sie gehört zu den Aufgaben eines nahen Angehörigen des Verstorbenen. Achten Sie vor allem auf den Ruf und die Erfahrung des Bestattungsunternehmens, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Dienstleistungen erhalten und den besten Bestatter in Ubstadt-Weiher zu finden. Gehen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschten Dienstleistungen anbietet, und klären Sie die Preise und Gebühren im Voraus. Zudem ist es essentiell, dass persönliche Unterstützung und einfühlsames Handeln gewährleistet sind, da Trauer eine emotionale Zeit ist. Eine gründliche Recherche und Vergleich verschiedener Alternativen wird Ihnen helfen, den richtigen Bestatter für Ihre Anforderungen zu finden.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* Angehörige informieren
* Bestattungsart wählen
* Bestattungsunternehmen auswählen
* Budget festlegen
* Bestattungsvertrag abschließen
* Sterbeurkunden beantragen
* Trauerfeier planen
* Blumen und Dekoration wählen
* Trauerredner oder Geistlichen bestimmen
* Musik für Zeremonie planen
* Kleidung und Schmuck für den Verstorbenen festlegen
* Danksagungskarten gestalten
* Grabstelle auswählen
* Gästeliste für Trauerfeier erstellen
* Versicherungen und Bankkonten auflösen
* Nachlass regeln
* Erbschein beantragen (falls erforderlich)
* Bestattungskosten und Zahlungen verwalten
* Dokumente archivieren
* Nachlassangelegenheiten klären
* Grabpflege organisieren


Es sollte in Betracht gezogen werden, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund stark unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass sowohl die Gesetze vor Ort als auch die Präferenzen des Verstorbenen beachtet werden.
Friedwälder - das bedeutet die letzte Ruhe für geliebte Angehörige mitten im Wald, Eins werden mit der Natur. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin. Für eine Friedwald-Bestattung nahe Ubstadt-Weiher kann sich unter anderem der Friedwald bei Dudenhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) oder der Friedwald Schwaigern bei Stetten am Heuchelberg (Landkreis Heilbronn) anbieten.
In den meisten Fällen kann eine Beisetzung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Sollten Sie mit der Organisation einer Beerdigung betraut sein, ist es ratsam, nach Wünschen oder einer vorab getroffenen Bestattungsvorsorge des Verstorbenen zu fragen.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Bestatter übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. Die Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters beinhalten die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und sorgfältige Planung der Details der Bestattung, die sorgfältige Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung gemäß den Wünschen der Familie. Zudem zählt die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen zu den Aufgaben des Bestatters.. Diese Handlungen erfordern ein sensibles, respektvolles und professionelles Vorgehen, um den Trauernden in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass die Bestattung in Würde erfolgt. In der Regel sind Bestatter entscheidende Ansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
Eines vorweg: Die Urne mit der Asche eines Angehörigen bekommt man in der BRD nicht zur freien Verfügung ausgehändigt. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Bis auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern (in Bremen und NRW zum Beispiel darf die Asche eines verstorbenen Angehörigen nach bestimmten Vorgaben verstreut werden) herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Darunter versteht man die Pflicht der Angehörigen, das verstorbene Familienmitglied auf einem zu diesem Zwecke hergerichteten Ort – im Grunde also dem Friedhof – beisetzen zu lassen. Insgesamt 14 Friedhöfe liegen im Einzugsgebiet von Ubstadt-Weiher, wie der Jüdische Friedhof Oberöwisheim in Oberöwisheim Öberöwisheim oder der Friedhof Unteröwisheim. Die Beerdigung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Abschiednahme und Erinnerung an einen geliebten Menschen durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck, wie Blumen, Gestecke oder persönliche Gegenstände. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Ubstadt-Weiher und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.
Blumen dienen oft als Ausdruck des Mitgefühls bei Trauerfeiern. Weiße Blumen wie Lilien, Rosen und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie Reinheit, Liebe und Ehrerbietung symbolisieren. Zur Beerdigung selbst wählen die Angehörigen häufig Kränze, Gestecke oder Sträuße aus. Diese können eine Mischung aus verschiedenen Blumen enthalten, wobei die Farben oft eher gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auszudrücken. Bei der Auswahl von Blumen zur Beerdigung ist es ratsam, auf klassische und stilvolle Optionen zu setzen, die den Ernst der Situation angemessen widerspiegeln.
Es ist möglich, dass die Familie des Verstorbenen ausdrücklich keine Blumen wünscht oder dass sie in den religiösen oder kulturellen Traditionen nicht üblich sind. Stattdessen könnten Sie Kondolenzkarten, eine Spende für wohltätige Zwecke, eine Gedenktafel, ein Buch, ein Fotoalbum oder eine Erinnerungsgabe mitbringen. Auf diese Weise können Sie Ihr Mitgefühl zum Ausdruck bringen und gleichzeitig die individuellen Wünsche und Sitten respektieren.
Der Zeitpunkt für eine Beerdigung in Baden-Württemberg kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In vielen Kulturen gibt es Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen können. Zum Beispiel werden in einigen religiösen Gemeinschaften Beerdigungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Tod bevorzugt, während in anderen Kulturen eine längere Zeitspanne üblich ist, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu erreichen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen. Die zeitliche Gestaltung der Bestattung in Baden-Württemberg unterliegt keinen spezifischen Vorgaben außer einer Höchstdauer von 96 Stunden für Erdbestattungen laut § 37 BestG.
Eine Bestattung erfordert eine Kleidung, die Respekt und Anteilnahme ausstrahlt. Die Wahl der Kleidung ist eine Möglichkeit, Wertschätzung für den Verstorbenen und seine Familie zu zeigen. Frauen können auf schlichte Eleganz setzen, während Männer in gedämpften Tönen und klassischem Stil erscheinen sollten. Auch Kinder kleiden sich in zurückhaltender, gepflegter Weise, um dem Anlass gerecht zu werden. Die Kleidung sollte die gemeinsame Anerkennung des Lebens und der Erinnerung an den Verstorbenen widerspiegeln, ohne von der Bedeutung des Moments abzulenken.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

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