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Karte mit Treffern für bestatter in steinbach-hallenberg

Bestatter in Steinbach-Hallenberg (7 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Sollten Sie sich für eine Einäscherung entscheiden, darf die Asche des geliebten Verstorbenen hierzulande nicht mit nach Hause genommen werden, wenngleich dies auch in anderen Ländern üblich und erlaubt ist. Bis auf Ausnahmen in einzelnen Bundesländern (in Bremen und NRW zum Beispiel darf die Asche eines verstorbenen Angehörigen nach bestimmten Vorgaben verstreut werden) herrscht in Deutschland Friedhofszwang. Darunter versteht man die Pflicht der Angehörigen, das verstorbene Familienmitglied auf einem zu diesem Zwecke hergerichteten Ort – im Grunde also dem Friedhof – beisetzen zu lassen. Lediglich einen unmittelbaren Friedhof gibt es im näheren Umkreis und in Steinbach-Hallenberg selbst. Der städtische Friedhof in 98587 Oberschönau ist Anwohnern und Ortskundigen bestens bekannt. Die Beerdigung auf dem Friedhof ermöglicht es den Angehörigen, sich persönlich von einem geliebten Menschen zu verabschieden und Erinnerungen wachzuhalten. Dies geschieht durch die individuelle Gestaltung des Grabsteins und des Grabes mit Grabschmuck wie Blumen, Gestecken oder persönlichen Gegenständen. Andererseits ist auch die Grabpflege ein wichtiger Aspekt der Friedhofsbestattung. Die Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege sind in den meisten Fällen, wie auch in den Friedhöfen in Steinbach-Hallenberg, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgehalten.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.

* Angehörige informieren
* Bestattungsart wählen
* Bestattungsunternehmen auswählen
* Budget festlegen
* Bestattungsvertrag abschließen
* Sterbeurkunden beantragen
* Trauerfeier planen
* Blumen und Dekoration wählen
* Trauerredner oder Geistlichen bestimmen
* Musik für Zeremonie planen
* Kleidung und Schmuck für den Verstorbenen festlegen
* Danksagungskarten gestalten
* Grabstelle auswählen
* Gästeliste für Trauerfeier erstellen
* Versicherungen und Bankkonten auflösen
* Nachlass regeln
* Erbschein beantragen (falls erforderlich)
* Bestattungskosten und Zahlungen verwalten
* Dokumente archivieren
* Nachlassangelegenheiten klären
* Grabpflege organisieren


Bedenken Sie dabei, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund stark unterscheiden können. Stellen Sie sicher, dass die lokalen Gesetze und die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie beachtet werden.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Kosten für Bestattungen in Steinbach-Hallenberg können stark variieren und sind von den individuellen Umständen sowie den persönlichen Vorstellungen abhängig. Schnell überschreiten die Preise für eine Bestattung aber die 10.000-Euro-Marke. Es sind jedoch kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Erdbestattungen oft bei 3.500 Euro beginnen und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Es ist ratsam, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung einzuholen.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Steinbach-Hallenberg wenden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
In Momenten der Trauer und des Abschieds erweist sich ein Bestatter als sensibler Unterstützer. Seine primäre Aufgabe besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser emotional herausfordernden Phase zu unterstützen. Beginnend bei der sorgfältigen Planung der Beerdigung bis zur detailgenauen Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es berät bei der Auswahl der passenden Beerdigungslieder, bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung einfühlsamer Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung der formalen Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Durch diese gewissenhafte Planung nimmt der Bestatter den Angehörigen eine beträchtliche Last ab und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er bereit, um eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Ablauf für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu beachten. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Weltraumbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor in Thüringen eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Die Bestattersuche ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter respektvoll und fachkundig agiert. Es ist von zentraler Bedeutung, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Der Friedwald Rudolstädter Hain bei Mörla (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) oder auch der Friedwald bei Bad Berka (Landkreis Weimarer Land) liegen unweit von Steinbach-Hallenberg und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung entscheiden möchten. Ganz im Einklang mit der Natur finden Verstorbene in speziell dafür gewidmeten Wäldern oder Waldabschnitten ihre letzte Ruhe. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.
Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.
In Trauerkarten sollten mitfühlende und aufrichtige Worte des Beileids formuliert werden. Wählen Sie Beileidsbekundungen, die zu Ihrer Verbindung zum Verstorbenen passen. Ein aufrichtiger Ausdruck des Beileids kann oft mehr Trost spenden als vorgefertigte Sprüche. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser herausfordernden Zeit von großer Bedeutung sind. Wenn Sie dennoch einen Trauerspruch bevorzugen, könnte Sie dieses Zitat inspirieren: "Trauer ist der Preis, den wir für Liebe zahlen." (Queen Elizabeth II)
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Steinbach-Hallenberg unterliegen somit dem Bestattungsgesetz des Freistaates Thüringen. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
In Thüringen haben Angehörige besonders viel Zeit zur Überführung der Leiche, nämlich 48 Stunden. Üblich sind in den meisten anderen Bundesländern 24 bis 36 Stunden. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Nicht nur bei der Überführung, auch bei der Bestattung ist die Frist in Thüringen besonders lang. Die Angehörigen haben für die Beerdigung oder Feuerbestattung zehn Tage Zeit. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Thüringen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.
Für eine Trauerfeier ist angemessene, dezente Kleidung passend. In dunklen Farben wie Schwarz, Grau oder Dunkelblau drücken Sie Respekt aus. Wählen Sie schlichte Outfits wie dunkle Anzüge oder schlichte Kleider. Vermeiden Sie auffällige Muster und zu lebhafte Farben, um die feierliche Atmosphäre zu wahren. Ihre Kleidung sollte Zurückhaltung und Würde zeigen, als Ausdruck von Respekt für den Anlass und die Trauernden.

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