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Bestatter in Roth Mittelfranken (5 Treffer)

Häufige Fragen

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Im näheren Umkreis bzw. in Roth selbst gibt es ingesamt 6 Friedhöfe:



  • Neuer Friedhof Eckersmühlen (91154 Eckersmühlen)

  • Nordfriedhof (91154 Pfaffenhofen (Roth))

  • Städtischer Friedhof (91154 Belmbrach)

  • Friedhof Rittersbach (91166 Rittersbach)

  • Städtischer Friedhof (91126 Plöckendorf)

  • Friedhof Büchenbach (91186 Büchenbach)


Vorab gilt es zu wissen: Die Urne mit der Asche eines Angehörigen darf man in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit nach Hause nehmen. In anderen Ländern ist das teilweise üblich und erlaubt, aber nicht hierzulande. Mit Ausnahme einiger Bundesländer wie Bremen und NRW, in denen die Asche eines verstorbenen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen verstreut werden darf, gilt in Deutschland die Verpflichtung zur Bestattung auf einem Friedhof. Friedhofszwang bedeutet, dass es die Pflicht der Angehörigen ist, das verstorbene Familienmitglied an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, nämlich dem Friedhof, beizusetzen. Die Bestattung auf einem Friedhof ermöglicht die persönliche Gelegenheit, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen und an ihn zu erinnern, indem man den Grabstein und das Grab individuell gestaltet und mit Grabschmuck wie Blumen, Kränzen oder persönlichen Gegenständen verziert. Auf der anderen Seite ist die Grabpflege auch ein wichtiger Aspekt der Bestattung auf Friedhöfen. Die Vorschriften zur Gestaltung und Pflege von Gräbern sind in den meisten Fällen, einschließlich Roth und Umland, in der Friedhofsordnung der jeweiligen Begräbnisstätte festgelegt.

Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten den Prozess einer Bestattung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.



  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen

  • Wichtige Unterlagen suchen

  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln

  • Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen

  • Bestimmung der Bestattungsform

  • Überführung des Leichnams

  • Sterbeurkunde ausstellen lassen

  • Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern

  • Termin für Bestattung festlegen

  • Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)

  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner

  • Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren

  • Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige

  • Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen

  • Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.

  • Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen

  • Räumung der Wohnung

  • Erbschein beantragen

  • Grabpflege organisieren


Die vorliegende Checkliste soll vor allem als generelle Richtlinie dienen. Je nach den individuellen Umständen der Familie könnten zusätzliche Schritte notwendig sein. Es ist auch ratsam, diese Angelegenheiten frühzeitig zu regeln, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.

Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.

Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

Die Bestattungskosten in Roth sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.

Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Roth nachzufragen.

Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.

Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.

Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.

Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.

Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

In Momenten der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als sensibler Begleiter. Die zentrale Aufgabe des Bestatters liegt darin, den Hinterbliebenen in dieser herausfordernden Phase beizustehen. Von der Planung der Beisetzung bis zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es berät bei der Auswahl der geeigneten Beerdigungslieder, bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung formaler Angelegenheiten und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium. Durch diese gewissenhafte Planung entlastet der Bestatter die Angehörigen und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Er fungiert als vertrauensvoller Ansprechpartner und bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Diese Entscheidung hängt oft von individuellen Überzeugungen, kulturellen Hintergründen und finanziellen Umständen ab. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. Legal sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die Vorschriften können jedoch in verschiedenen Bundesländern variieren. Die Bestattung in einem Friedwald und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls möglich, unterliegen jedoch bestimmten Anforderungen um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Weltraumbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Bayern ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

Die Bestattersuche liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter respektvoll und fachkundig auftritt. Es ist essentiell, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend organisiert. Zudem spielt der Ruf des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

Der Friedwald ist ein ganz spezieller Ort, nämlich ein Wald, der als naturnahe Begräbnisstätte dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Für eine Bestattung in einem Friedwald nicht weit von Roth kann sich zum Beispiel der Friedwald Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) oder der Friedwald Fränkische Schweiz bei Breitenbach (Landkreis Forchheim) anbieten. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.

Eine Beerdigung kann oft innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Ableben organisiert werden. In manchen Fällen, wie bei religiösen oder kulturellen Vorgaben, kann sie auch innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es länger dauern kann, etwa wenn es administrativen Aufwand oder spezielle Vorbereitungen erfordert. Die genaue Dauer hängt von individuellen Umständen und Wünschen ab, während ein professionelles Bestattungsunternehmen bei der Planung unterstützt. Es empfiehlt sich, im Voraus eine Bestattungsvorsorge zu treffen, um die Planung zu beschleunigen.

Es gibt die Option, Trauerfeiern mit oder ohne Bestattung zu organisieren. Im ersten Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium stattfindet. Ein Leichenschmaus lädt zur Reflexion über die gemeinsame Zeit mit dem Verstorbenen ein. Ohne eine Beerdigung wird dem Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen Respekt gezollt. Hier werden ebenfalls Reden und Musik eingebracht. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Je nach persönlichen Wünschen variiert die Dauer der Trauerfeier und kann mehrere Stunden oder gar einen ganzen Tag in Anspruch nehmen.

Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.

Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

Der Bestatterberuf unterliegt in Deutschland keiner gesetzlichen Reglementierung, weshalb es keinen vorgegebenen Ausbildungspfad gibt. Interessierte können jedoch eine Ausbildung zum Bestatter absolvieren, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen angeboten wird. Während ihrer Ausbildungszeit erwerben sie praktische Kenntnisse im Umgang mit Verstorbenen und erlernen die Planung von Bestattungen sowie die Trauerbegleitung. Eine andere Option bietet der Quereinstieg, bei dem man als Praktikant oder Aushilfe in einem Bestattungsinstitut beginnt, um erste praktische Erfahrungen zu sammeln. In diesem Beruf sind Empathie, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl unerlässlich, da Bestatter in Situationen von hoher emotionaler Belastung arbeiten. Eine weitere wichtige Komponente ist die regelmäßige Weiterbildung, um das Fachwissen zu erweitern und zeitgemäß zu bleiben.

Bei einer Trauerfeier ist es üblich, Blumen als Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme mitzubringen. In der Regel wählt man dabei weiße Blumen wie Chrysanthemen, Rosen oder Lilien, da sie für Liebe, Reinheit und Ehrerbietung stehen. Angehörige wählen zur Beerdigung oft Kränze, Gestecke oder Sträuße, die in dezenten und neutralen Farben gehalten sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.

Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.

Für gläubige Muslime und orthodoxe Juden ist die Erdbestattung Pflicht, dagegen erlaubt die katholische Kirche seit 1963 auch Feuerbestattungen, die evangelische bereits seit über 100 Jahren. Neben religiösen Gründen spricht für die Erdbestattung die Nachhaltigkeit. Der Körper wird durch die Verwesung wieder Erde. Allerdings benötigt eine Erdbestattung mehr Fläche, was auch die Kosten erhöht. Zudem wird die Leiche vor der Beerdigung meist gepflegt, was ebenfalls Geld kostet. Unterm Strich ist eine Feuerbestattung meist deutlich günstiger. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist, dass sie nur auf einem Friedhof stattfinden kann. Für die Beerdigung von Urnengräbern kommen auch Friedwälder infrage.

Lag der Anteil der Erdbestattungen 1960 noch bei mehr als 90 Prozent, so ist der Anteil auf weniger als ein Viertel gefallen. In den östlichen Bundesländern hat sich das Verhältnis sogar gedreht, dort liegt der Anteil der Erdbestattungen nur noch zwischen zehn Prozent in Brandenburg und vier Prozent in Berlin.

Verwirrung tritt gelegentlich auf, wenn es um die Abgrenzung bestimmter Ausdrücke im Kontext von Bestattungen. Um Klarheit zu schaffen, betrachten wir die Definitionen der Begriffe Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeierim Folgenden genauer.


Der Terminus Bestattung beinhaltet sämtliche Tätigkeiten von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beisetzung und Beerdigung werden oft synonym genutzt, um den Akt der Niederlegung des Verstorbenen in einer Grabstätte zu beschreiben. Das Begräbnis hingegen bezieht sich in der Regel auf den Ort des Geschehens, wie einen Friedhof oder eine Grabstätte. Die Trauerfeier dagegen konzentriert sich auf die emotionalen Abschiedsmomente und die Ehrung des Verstorbenen. Folglich kann man zusammenfassen, dass Beisetzung im Allgemeinen als Teil der Bestattung betrachtet werden kann, während die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der abschließenden Zeremonie darstellt.

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