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Bestatter in Feucht (15 Treffer)

Häufige Fragen

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Ein Bestatter erweist sich als sensibler Unterstützer in Momenten der Trauer und des Verlustes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Hinterbliebenen in dieser emotionaler anspruchsvollen Phase beizustehen. Von der Planung der Beisetzung bis zur Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es kümmert sich um Nuancen, wie die Auswahl der passenden Beerdigungslieder, und hilft bei der Entscheidung über den angemessenen Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung der formalen Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Diese gewissenhafte Planung entlastet die Angehörigen enorm und schenkt Raum für ihre Trauer. Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner bietet er eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Mit wenigen Ausnahmen in spezifischen Bundesländern (wie zum Beispiel Bremen und Nordrhein-Westfalen, wo die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist) besteht in Deutschland eine Regelung des Friedhofszwangs. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die persönliche Aufbewahrung zu Hause wird jedoch nicht erlaubt. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Gestaltung des Grabsteins, des Grabes und die nachträgliche Grabespflege wird aber unter Umständen in der Friedhofsordnung direkt geregelt, auch in der Region Feucht. Der Neue Friedhof in 90537 Feucht oder beispielsweise auch der Alte Friedhof in 90537 Feucht sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 10 Begräbnisstätten in Feucht und Umgebung.
Die Bestattungskosten in Feucht sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Feucht nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Friedwälder - das bedeutet die letzte Ruhe für geliebte Angehörige mitten im Wald, Eins werden mit der Natur. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin. Falls für Sie eine natürliche Beisetzung im Friedwald nahe bei Feucht interessant ist, dann werden Sie bei den Friedwald-Standorten Fränkische Schweiz bei Breitenbach (Landkreis Forchheim) und Altmühltal in Pappenheim bei Pappenheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) fündig.
Hinterbliebene, die sich von einem geliebten Menschen verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Legal sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Vorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Bayern ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Viele Bestatter bieten Unterstützung bei diesen und anderen Formalitäten an. Wichtig ist etwa die sofortige Benachrichtigung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Es ist ratsam, dies gleich am Tag des Todes zu erledigen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ebenso müssen die Sozialversicherungsträger informiert werden, beispielsweise die Krankenversicherung.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Eine Beisetzung kann oft innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Ableben organisiert werden. In manchen Fällen, wie bei religiösen oder kulturellen Vorgaben, kann sie auch innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es länger dauern kann, etwa wenn es administrativen Aufwand oder spezielle Vorbereitungen erfordert. Die genaue Dauer hängt von individuellen Umständen und Wünschen ab, während ein professionelles Bestattungsunternehmen bei der Planung unterstützt. Um zeitliche Verzögerungen bei der Planung einer Beerdigung zu vermeiden, ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge eine Lösung.
Emotionale und organisatorische Herausforderungen begleiten die Koordination einer Bestattung. Wenn Sie eine Bestattung arrangieren, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Denken Sie daran, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass Sie die Gesetze vor Ort und die Präferenzen des Verstorbenen oder der Familie berücksichtigen.
Üblicherweise können Sie als nächster Angehöriger sich den Bestatter aussuchen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen arrangiert. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsinstituten zur Wahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine wichtige Rolle, um den passenden Bestatter in Feucht zu finden.. Es ist von Vorteil, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem emotionalen Ausnahmezustand eine essentielle Funktion hat.
Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.
Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung der unverbrannten Leiche in einem Sarg. Im Anschluss daran werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, bevor das Bestattungsunternehmen die Grube wieder verschließt. Üblicherweise geht diesem Vorgang eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Die Erdbestattung ist für gläubige Muslime und orthodoxe Juden zwingend vorgeschrieben, während die katholische Kirche Feuerbestattungen seit 1963 erlaubt und die evangelische Kirche dies bereits seit über 100 Jahren praktiziert. Neben religiösen Motiven gibt es auch ökologische Gründe, die für die Erdbestattung sprechen, da der Körper durch Verwesung wieder in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Fläche, was die Kosten erhöht. Außerdem ist der Sarg bei einer Erdbestattung oft aufwändiger und die Leiche wird üblicherweise zuerst präpariert, was ebenfalls Geld kostet. Alles in allem ist eine Feuerbestattung in der Regel kostengünstiger. Außerdem ist die Beisetzung bei Erdbestattungen nur auf einem Friedhof erlaubt.
Der Anteil der Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken. Erst 1878 wurde in Gotha das erste Krematorium Deutschlands eröffnet. In den 1960er Jahren waren dennoch weiterhin mehr als 90 Prozent aller Bestattungen Erdbestattungen, aktuell liegt der Anteil nur noch bei rund einem Viertel.
In Bayern werden die meisten Leichen verbrannt, wie mittlerweile in allen deutschen Bundesländern. Daneben gibt es immer noch die klassische Erdbestattung. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Bei dieser sogenannten Kokon-Bestattung wird der Körper in einem sargähnlichen, isolierten Behältnis abgelegt. Dort zersetzt er sich innerhalb von 40 Tagen. Übrig bleibt neben Knochenteilen nur Erde, die später wie die Asche nach einer Feuerbestattung beigesetzt wird.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Feucht können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Auf manchen Trauerfeiern sind Blumen nicht gewünscht. Dies kann aus religiösen Gründen, persönlichen Vorlieben oder anderen kulturellen Traditionen resultieren. Ist dies der Fall, sollten Sie auf Alternativen zurückgreifen, um Ihr Mitgefühl auszudrücken. Sie können beispielsweise Kondolenzkarten schreiben, eine Spende an eine gemeinnützige Organisation im Namen des Verstorbenen leisten oder eine Gedenktafel für das Grab gestalten. Andere Optionen umfassen die Mitgabe eines Buches, eines Fotoalbums oder einer Erinnerungsgabe, die die Persönlichkeit des Verstorbenen ehrt. Durch diese Gesten zeigen Sie Ihre Trauer und Anteilnahme, während Sie gleichzeitig den spezifischen Wünschen der betroffenen Familie Respekt entgegenbringen.
Trifft der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regeln, sind im Todesfall zwei Tage Sonderurlaub vorgesehen, wenn die Partnerin oder der Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstorben sind. Der aus $ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete Anspruch kann allerdings vertraglich in eine unbezahlte Abwesenheit umgewandelt werden. Viele Tarifverträge sind aber großzügiger. Sie sehen eine bezahlte Abwesenheit teilweise auch beim Tod von Geschwistern, manchmal auch der Schwiegereltern vor, dann aber oft nur einen Tag.

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