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Bestatter in Neunkirchen-Seelscheid (9 Treffer)

Häufige Fragen

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Der Friedwald ist ein ganz spezieller Ort, nämlich ein Wald, der als naturnahe Begräbnisstätte dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Falls Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald bei Neunkirchen-Seelscheid interessieren, bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Lohmar-Heide bei Heide (Rhein-Sieg-Kreis) und Wildenburger Land an. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Normalerweise kann eine Beisetzung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass seine Beerdigung schnell und ohne Probleme organisiert wird. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Sollten Sie mit der Organisation einer Beerdigung betraut sein, ist es ratsam, nach Wünschen oder einer vorab getroffenen Bestattungsvorsorge des Verstorbenen zu fragen.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Ein Bestatter ist eine Person, die sich um alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung kümmert. Zu den Aufgaben eines Bestatters gehören unter anderem die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Erledigung von Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Gewöhnlich übernimmt ein Bestattungsinstitut all diese Aufgaben und offeriert ebenso ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen. Auf diese Weise sorgt der Bestatter für die Durchführung aller notwendigen Schritte, um eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und den Angehörigen eine schnelle und unkomplizierte Lösung anzubieten.
Ortskundigen von Neunkirchen-Seelscheid sollten Friedhöfe wie zum Beispiel der Friedhof Seelscheid in Seelscheid Rippert oder der Friedhof Hennef-Bröl in Bröl bekannt sein - zwei von insgesamt 8 Friedhöfen in Neunkirchen-Seelscheid und der näheren Umgebung. Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, zu vorderst Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die persönliche Aushändigung der Asche bzw. Urne wird jedoch nicht erlaubt. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Grabgestaltung und Grabpflege ist grundsätzlich und in den meisten Fällen von den Friedhofsverwaltern selbst in der Friedhofsordnung geregelt, auch in der Region Neunkirchen-Seelscheid.
Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Entscheidung hängt häufig von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen gesetzlich gestattet. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Naturbestattungen wie See- oder Baumbestattungen sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Nordrhein-Westfalen beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für eine Beerdigung in Neunkirchen-Seelscheid sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Neunkirchen-Seelscheid nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Pflicht der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität agiert. Es ist wichtig, dass er die persönlichen Präferenzen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt der Ruf des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Folgend finden Sie eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* **Benachrichtigung und Besprechung:** Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
* **Beschaffung wichtiger Unterlagen:** Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
* **Verträge und Verfügungen prüfen:** Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
* **Bestattungsunternehmen wählen:** Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
* **Bestattungsform bestimmen:** Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
* **Überführung:** Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
* **Sterbeurkunde ausstellen:** Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
* **Grabnutzungsrechte klären:** Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
* **Termin festlegen:** Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
* **Genehmigung einholen:** Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
* **Trauergespräch planen:** Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
* **Todesanzeige erstellen:** Erstellen Sie eine Todesanzeige
* **Grabschmuck und Leichenschmaus:** Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
* **Dankeskarten:** Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
* **Laufende Zahlungen und Verträge:** Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
* **Abmeldungen:** Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
* **Dokumentenakte:** Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
* **Wohnungsräumung:** Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
* **Erbschein beantragen:** Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
* **Grabpflege:** Planen Sie die Organisation der Grabpflege.


Die vorliegende Checkliste ist als grobe Richtlinie gedacht. Je nach den individuellen Präferenzen der Angehörigen könnten zusätzliche Schritte anfallen. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern, um den Stress während dieser anspruchsvollen Phase zu minimieren.
Der Zeitpunkt für eine Beerdigung in Nordrhein-Westfalen nach dem Versterben eines Angehörigen kann stark von den kulturellen, religiösen, rechtlichen und persönlichen Vorlieben abhängen. In einigen Kulturen und Religionen gibt es spezifische Traditionen und Rituale, die den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Die Vorlieben der Hinterbliebenen sind entscheidend. Einige Familien bevorzugen eine schnelle Beerdigung, während andere möglicherweise mehr Zeit für Trauer und Vorbereitung benötigen. Es ist dabei oft ratsam, genug Zeit für Angehörige und Freunde einzuplanen, die möglicherweise von weit her reisen müssen, um an der Beerdigung teilzunehmen. In einigen Regionen kann darüber hinaus auch das Wetter eine Rolle spielen. Zum Beispiel könnten Wintermonate schwieriger für eine Beerdigung im Freien sein. Die Verfügbarkeit von Bestattungsunternehmen, Friedhöfen, Geistlichen oder Rednern kann zusätzlich den Zeitpunkt beeinflussen. Gemäß der verschiedenen Gesetze auf Landesebene muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Frist kann je nach Art der Bestattung unterschiedlich sein. Die genauen Fristen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Mindestfrist der Bestattung bei 24 Stunden und die Höchstdauer bis zur Erdbestattung oder Einäscherung bei 10 Tagen. Die Frist für eine Urnenbeisetzung beträgt 6 Wochen (§ 13 BestG).
Der Beruf des Bestatters entwickelte sich von ursprünglichen Handwerkern, die Särge herstellten, zu professionellen Dienstleistern, die Beisetzungen organisieren und Hinterbliebene unterstützen. In vielen Kulturen spielt die Bestattung eine wichtige Rolle bei den Trauerritualen, was den Stellenwert der Tätigkeit von Bestattern erhöht. Die Arbeit als Bestatter ist vielfältig und anspruchsvoll. Sie umfasst die Planung und Abwicklung von Beerdigungen oder Kremationen, die Vorbereitung und Präsentation des Verstorbenen, die Begleitung der Familie bei behördlichen Angelegenheiten und Trauerprozessen sowie die logistische Planung verschiedener Abläufe.
In einem Bestattungsunternehmen gibt es neben dem Bestatter noch weitere Berufe. Zu diesen gehören beispielsweise Bestattungsfachkräfte, die bei der Planung und Umsetzung von Beisetzungen behilflich sind. Zudem sorgen Verwaltungskräfte für die geordnete Abwicklung administrativer Aufgaben. Auch Fahrer, die den Transport des Verstorbenen übernehmen, gehören oft zum Team. Das Einkommen variiert entsprechend der individuellen Erfahrung und des Standorts. Darüber hinaus zieht der Job als Bestatter auch Quereinsteiger an, die über einfühlsame und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Aufgrund der unregelmäßigen Natur von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten häufig notwendig. Voraussetzungen für diesen Job sind Sensibilität im Umgang mit Trauernden und der Wille, in emotional herausfordernden Situationen zu arbeiten.
Üblicherweise wird in Nordrhein-Westfalen die große Mehrheit der Menschen in einem Urnengrab beigesetzt, die klassische Erdbestattung kommt immer seltener vor. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Bei dieser sogenannten Kokon-Bestattung wird der Körper in einem sargähnlichen, isolierten Behältnis abgelegt. Dort zersetzt er sich innerhalb von 40 Tagen. Übrig bleibt neben Knochenteilen nur Erde, die später wie die Asche nach einer Feuerbestattung beigesetzt wird.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Neunkirchen-Seelscheid können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens richten. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Höchstens dürfen bis zur Bestattung in Nordrhein-Westfalen fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Von einer Erdbestattung ist die Rede, wenn die Leiche unverbrannt beerdigt wird. Alternativen dazu sind die Feuer- und die Seebestattung. In der Regel geht der Beerdigung eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst voraus.
Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
Waren bis vor rund 150 Jahren in Deutschland fast alle Beisetzungen Erdbestattungen, so sind es aktuell nur noch rund ein Viertel.

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