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Karte mit Treffern für bestatter in losheim am see

Bestatter in Losheim am See (11 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Bestattungskosten in Losheim am See können stark variieren und hängen von den individuellen Umständen und Präferenzen ab. In der Regel liegen die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber erschwinglichere Optionen, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro erhältlich sind. Nach oben hin gibt es praktisch keine Begrenzung. Es ist ratsam, Ihre eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Losheim am See nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
In der Regel können Sie als nächster Angehöriger den Bestatter bestimmen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen arrangiert. Hierzu können Sie aus den Beerdigungsunternehmen in Ihrer Region auswählen. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine große Rolle, um den passenden Bestatter in Losheim am See zu finden.. Es empfiehlt sich, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sie solltensich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem gefühlsintensiven Moment eine wichtige Aufgabe erfüllt.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Sollten Sie mit der Organisation einer Bestattung betraut sein, könnte Ihnen diese Checkliste helfen.

* Benachrichtigen Sie Familienmitglieder und enge Freunde über den Tod.
* Holen Sie eine Todesbescheinigung und Sterbeurkunden ein.
* Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und besprechen Sie die Details.
* Klären Sie die finanzielle Situation und decken Sie die Bestattungskosten ab.
* Entscheiden Sie über die Art der Bestattung (Beerdigung, Einäscherung) und den Ort.
* Wählen Sie einen Sarg oder eine Urne aus (bei Einäscherung).
* Organisieren Sie die Trauerfeier und die Zeremonie, inklusive Musik und Blumen.
* Legen Sie die Beerdigungskleidung und Accessoires fest.
* Informieren Sie Krankenkasse, Rentenstelle, Banken und Institutionen über den Tod.
* Erstellen Sie Todesanzeigen und Nachrufe.
* Erwägen Sie professionelle Trauerberatung.
* Sammeln Sie wichtige Unterlagen wie Testament und Versicherungspolicen.
* Klären Sie Ansprüche auf Sozialleistungen und kümmern Sie sich um den Nachlass.
* Planen Sie eine Trauerfeier oder Gedenkveranstaltung.
* Organisieren Sie den Transport zum Friedhof oder Krematorium.
* Wählen Sie einen Bestattungsplatz oder Urnenplatz aus.
* Regelungen für persönliche Gegenstände treffen.
* Nach der Bestattung senden Sie Dankeskarten und kümmern sich um Abschlussangelegenheiten des Nachlasses.


Denken Sie daran, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und persönlichem Hintergrund stark unterscheiden können. Vergewissern Sie sich, dass sowohl die örtlichen Gesetze als auch die Vorlieben des Verstorbenen ernst genommen werden.
Friedwälder - das bedeutet die letzte Ruhe für geliebte Angehörige mitten im Wald, Eins werden mit der Natur. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin. Der Friedwald Imsbach bei Tholey (Landkreis St. Wendel) oder auch der Friedwald bei Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) liegen unweit von Losheim am See und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine natürliche Beisetzung im Friedwald entscheiden.
Bei der Planung und Organisation einer Bestattung sind gewissenhafte Überlegungen erforderlich. Für eine individuelle Gestaltung und als Methode, um den Stress für die Hinterbliebenen zu reduzieren ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine hilfreiche Möglichkeit. Hierbei können individuelle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Für seine eigene Arbeit benötigt der Bestatter lediglich wenige Unterlagen, jedoch steht er bei den erforderlichen bürokratischen Schritten hilfreich zur Seite. In derartigen Situationen werden weitere Dokumente von Bedeutung.
Essentiell für die Bestattung ist die Sterbeurkunde. Sollte sie noch nicht vorliegen, unterstützt der Bestatter gerne bei der Beantragung. Falls der oder die Tote in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll, beispielsweise zusammen mit den Eltern oder einem vorher verstorbenen Ehepartner, sollten die entsprechenden Unterlagen mitgebracht werden.
Des Weiteren sind alle Unterlagen wichtig, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche zur Beerdigung festgehalten hat. Zusätzlich werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig verstorbenen Personen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Geschiedene sollten das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss vorlegen.
Des Weiteren kann das Bestattungsunternehmen Unterstützung bei der Beschaffung zusätzlicher Dokumente bieten, wie zum Beispiel Unterlagen für die Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es empfohlen, sämtliche benötigte Dokumente gemäß unserer Checkliste griffbereit zu haben, sofern sie bereits vorhanden sind.
Ein Bestatter ist eine Person, die sich um alle organisatorischen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit einer Beerdigung kümmert. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt diverse Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Koordination und Organisation der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Erledigung von Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel all diese Aufgaben und stellt darüber hinaus zusätzliche Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang übernimmt der Bestatter die Organisation aller erforderlichen Maßnahmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Angehörigen eine rasche und problemlose Lösung zu bieten.
Abgesehen von Ausnahmen in bestimmten Bundesländern (wie etwa Bremen und Nordrhein-Westfalen, in denen die Verstreuung der Asche unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist), gilt in Deutschland grundsätzlich die Bestattungspflicht bzw. der Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. In keinem Fall bekommt man aber die Urne mit der Asche selbst heraus gegeben. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Pflege des Grabes und die generelle Gestaltung regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, wie in der Region Losheim am See auch. In und um Losheim am See findet man ingesamt 8 Friedhöfe:

* Friedhof Hausbach (66679 Losheim am See Hausbach)
* Friedhof Scheiden (66679 Losheim am See Scheiden)
* Ehrenfriedhof Weiskirchen (66709 Weiskirchen Weiskirchen)
* Friedhof Brotdorf (66663 Brotdorf)
* Friedhof Rappweiler (66709 Weiskirchen Rappweiler)
* Erbringen Hargarten (66701 Beckingen Erbringen)
* Friedhof Reimsbach (66701 Beckingen Reimsbach)
* Kriegerfriedhof (66701 Beckingen Reimsbach)


In Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen rechtlich zulässig. Die Bestimmungen können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Erhalt der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Diamantbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Es empfiehlt sich dringend, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Saarland zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Der Ablauf einer Bestattung variiert nach Tradition. Beginnend mit einer religiösen Trauerfeier, in der Reden, Gebete und Musik Platz finden, folgt die Beisetzung auf dem Friedhof oder die Einäscherung im Krematorium. Nach der Beisetzung oder Einäscherung wird oft eine Gedenkfeier abgehalten, bei der die Trauergesellschaft in offener Atmosphäre Speisen zu sich nehmen und Erlebnisse teilen kann.. Die Bestattungsdauer richtet sich nach den durchgeführten Riten und Zeremonien und kann einige Stunden bis zu einem Tag betragen.. Prozession, Zeremonien und Abschied sind wichtige Bestandteile bei der Verarbeitung eines Trauerfalls. Kulturelle und religiöse Bräuche beeinflussen den Ablauf stark. Manchmal kann es sein, dass Beisetzung und Trauerfeier auch an unterschiedlichen Tagen abgehalten werden..
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
Mit der richtigen Bekleidung strahlen Sie Respekt und Mitgefühl auf einer Beerdigung aus. Frauen können ein dunkles Kleid, einen Rock oder eine schlichte Hose mit einer dezenten Bluse oder einem Pullover wählen. Männer tragen am besten einen dunklen Anzug oder eine dunkle Hose mit Hemd und unauffälliger Krawatte. Kinder sollten in gepflegter, unaufdringlicher Kleidung erscheinen, die der Ernsthaftigkeit des Anlasses gerecht wird. In jedem Fall ist es ratsam, auf auffällige Accessoires, grelle Farben oder zu extravagante Outfits zu verzichten.
Der Beruf des Bestatters entwickelte sich von ursprünglichen Handwerkern, die Särge herstellten, zu professionellen Dienstleistern, die Beisetzungen organisieren und Hinterbliebene unterstützen. Die Bedeutung der Bestattung innerhalb der Trauerrituale ist in zahlreichen Kulturen stark ausgeprägt, was die Relevanz der Tätigkeit von Bestattern gesteigert hat. In dieser Berufssparte stehen diverse Aufgaben an, darunter die Koordination von Beerdigungen, Präparation der Verstorbenen und Die Betreuung der Hinterbliebenen.
Neben dem Bestatter sind in einem Bestattungsunternehmen weitere professionelle Rollen vorhanden. Das beinhaltet Bestattungsfachkräfte, die bei der Planung und Abwicklung von Beisetzungen unterstützen, ebenso wie Verwaltungskräfte, die für die effiziente Abwicklung administrativer Aufgaben verantwortlich sind. Auch Fahrer, die den Transport der Verstorbenen übernehmen, spielen häufig eine wichtige Rolle im Team. Der Verdienst eines Bestatters variiert entsprechend der individuellen Erfahrung und des Standorts. Der Beruf eröffnet auch Quereinsteigern Chancen, sofern sie über Einfühlungsvermögen und organisatorische Kompetenzen verfügen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten häufig gefordert. Sensibilität im Umgang mit Trauernden sowie die Bereitschaft, in emotional anspruchsvollen Situationen zu arbeiten, sind grundlegende Anforderungen für die Arbeit in diesem Job.
Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.

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