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Bestatter in Fredersdorf-Vogelsdorf (22 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Bestattung.
Das Angebot umfasst unter anderem Särge.
Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die geläufigen Formen der Bestattung umfassen die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Beisetzung in der Natur. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen rechtlich zulässig. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Regelungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Naturbestattungen wie Baum- oder Seebestattungen sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Brandenburg beginnen, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für Bestattungen in Fredersdorf-Vogelsdorf können stark variieren und sind von den individuellen Umständen sowie den persönlichen Vorstellungen abhängig. Schnell überschreiten die Preise für eine Bestattung aber die 10.000-Euro-Marke. Es sind jedoch kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Erdbestattungen oft bei 3.500 Euro beginnen und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Es ist ratsam, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung einzuholen.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Fredersdorf-Vogelsdorf wenden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Um den besten Bestatter in Fredersdorf-Vogelsdorf zu finden, sollten Sie sicher gehen, dass er verständnisvoll und kompet auftritt. Es ist wichtig, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend gestaltet. Zudem spielt der Leumund des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Organisation einer Bestattung erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination, kann dabei aber auch emotional enorm herausfordnernd sein. Wenn Sie eine Bestattung arrangieren, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

* Angehörige informieren
* Bestattungsart wählen
* Bestattungsunternehmen auswählen
* Budget festlegen
* Bestattungsvertrag abschließen
* Sterbeurkunden beantragen
* Trauerfeier planen
* Blumen und Dekoration wählen
* Trauerredner oder Geistlichen bestimmen
* Musik für Zeremonie planen
* Kleidung und Schmuck für den Verstorbenen festlegen
* Danksagungskarten gestalten
* Grabstelle auswählen
* Gästeliste für Trauerfeier erstellen
* Versicherungen und Bankkonten auflösen
* Nachlass regeln
* Erbschein beantragen (falls erforderlich)
* Bestattungskosten und Zahlungen verwalten
* Dokumente archivieren
* Nachlassangelegenheiten klären
* Grabpflege organisieren


Die vorliegende Liste soll als grobe Orientierungshilfe dienen. Aufgrund der individuellen Umstände der Familie können weitere Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um weiteren Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Für viele Menschen bedeutet die "letzte Ruhe" zu finden, in den Kreislauf der Natur zu kehren. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Sie interessieren sich für eine Bestattung in einem Friedwald in der Nähe von Fredersdorf-Vogelsdorf? Dann bieten hierzu der Friedwald Fürstenwalde bei Hangelsberg (Oder-Spree) oder auch der Friedwald Bernau bei Berlin bei Bernau (Barnim) faire Angebote. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.
Normalerweise kann eine Beerdigung innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Todesfall organisiert werden. Eine Bestattungsvorsorge kann dazu beitragen, dass eine Beerdigung schneller und reibungsloser geplant werden kann. Durch eine Bestattungsvorsorge legt die Person zu Lebzeiten ihre Wünsche und Vorstellungen für ihre eigene Beerdigung fest. Dies kann Details wie den Ort der Beisetzung, die Art des Sargs oder der Urne, die Zeremonie und andere individuelle Präferenzen umfassen. Wenn im Voraus klare Anweisungen vorliegen, erleichtert dies den Angehörigen die Planung und Organisation, was zu einer schnelleren Abwicklung führen kann. Sollten Sie mit der Organisation einer Beerdigung betraut sein, ist es ratsam, nach Wünschen oder einer vorab getroffenen Bestattungsvorsorge des Verstorbenen zu fragen.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Verschiedene Verantwortlichkeiten liegen in den Händen eines Bestatters: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Üblicherweise trägt ein Bestattungsinstitut alle genannten Aufgaben und offeriert ebenso ergänzende Services wie Trauerbegleitung und Beratung für die Hinterbliebenen. Der Bestatter übernimmt daher die Verantwortung für alle notwendigen Schritte, um eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und den Angehörigen eine zügige und problemlose Lösung zu bieten.
Die Regeln für Bestattungen ist in der BRD Angelegenheit der einzelnen Länder. Die verbreitetste Art und Weise, einem verstorbenen Angehörigen den letzten Respekt zu erweisen, ist sicherlich die Beisetzung auf dem Friedhof. Anwohnern von Fredersdorf-Vogelsdorf sollten Friedhöfe wie etwa der Friedhof Vogelsdorf in Fredersdorf-Vogelsdorf Vogelsdorf oder der Friedhof de ev. Kirchengemeinde Fredersdorf Süd in Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf-Süd bekannt sein - zwei von insgesamt 14 Friedhöfen im Einzugsgebiet von Fredersdorf-Vogelsdorf. Die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern legen aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, fest. Demzufolge ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass Verstorbene an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Es gilt ein Verbot für die Aufbewahrung der Asche in einer Urne zu Hause. Die Seebestattung bildet unter den Bestattungsarten eine besondere Möglichkeit, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Zusätzlich wurden vereinzelt Gesetze gelockert, was es beispielsweise Angehörigen in Bremen oder Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Asche des geliebten Verstorbenen an genehmigten Orten zu zerstreuen.
Missverständnisse treten ab und zu auf, wenn es um die Abgrenzung von Begriffen in Bezug auf Bestattungen geht. Was stellt die Unterschiede zwischen Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeier dar?

Bestattung ist der übergeordnete Begriff für den gesamten Ablauf, der von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof reicht. Beisetzung und Beerdigung werden vielfach gleichbedeutend genutzt, um den Akt der Niederlegung des Verstorbenen in einer Grabstätte zu beschreiben. Mit Begräbnis ist der Ort, an dem die Beisetzung stattfindet, gemeint. Die Trauerfeier wiederum widmet sich den emotionalen Abschiedsmomenten und Ehrung des Verstorbenen. Daher kann man sagen, dass Beisetzung im Allgemeinen als Teil des Bestattungsprozesses angesehen wird, wohingegen die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der abschließenden Zeremonie darstellt.
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bei Trauerfeiern werden Blumen oft als Geste des Mitgefühls mitgebracht. Weiße Blumen wie Chrysanthemen, Rosen und Lilien, werden oft bevorzugt, da sie Reinheit, Liebe und Ehrerbietung symbolisieren. Bei einer Beerdigung entscheiden sich Angehörige oft für Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.
Bei einer Erdbestattung wird die Leiche mit dem Sarg unverbrannt beerdigt. Anschließend werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, ehe die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder geschlossen wird. Voraus geht dem meist eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst.
Für orthodoxe Juden und gläubige Muslime ist die Erdbestattung verpflichtend. Die evangelische Kirche erlaubt Feuerbestattungen dagegen schon seit den 1920er Jahren, die katholische Kirche seit dem 2. Vatikanischen Konzil 1963. Neben religiösen Überlegungen spricht auch die Nachhaltigkeit für die Erdbestattung, da der Körper durch Verwesung wieder eins mit der Erde wird. Allerdings erfordert eine Erdbestattung mehr Platz, was die Kosten erhöht. Insgesamt ist eine Feuerbestattung in der Regel wirtschaftlicher. Ein weiterer Minuspunkt der Erdbestattung ist die Bindung an Friedhöfe, während bei Urnengräbern auch Friedwälder in Betracht gezogen werden können.
Der Anteil der Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken. Erst 1878 wurde in Gotha das erste Krematorium Deutschlands eröffnet. In den 1960er Jahren waren dennoch weiterhin mehr als 90 Prozent aller Bestattungen Erdbestattungen, aktuell liegt der Anteil nur noch bei rund einem Viertel.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Somit ist für Beerdigungen in Fredersdorf-Vogelsdorf das Bestattungsgesetz Brandenburgs ausschlaggebend. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Brandenburg ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Fredersdorf-vogelsdorf nicht möglich.
Nach brandenburger Bestattungsrecht muss zudem die Leiche innerhalb von 24 Stunden überführt werden. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Maximal dürfen bis zur Bestattung in Brandenburg zehn Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Brandenburg basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Die Voraussetzung, um Bestatter zu werden, sind spezielle Ausbildungsschritte. Die Voraussetzungen variieren je nach Region, aber im Allgemeinen benötigen angehende Bestatter zunächst einen Schulabschluss, üblicherweise mindestens einen Hauptschulabschluss. Die eigentliche Ausbildung erfolgt in der Regel über eine Lehrstelle oder ein duales Ausbildungssystem und dauert normalerweise zwei bis drei Jahre. In dieser Zeit erlangen angehende Bestatter Fertigkeiten in Themenbereichen wie Leichenversorgung, Einhaltung hygienischer Vorschriften, Trauerbegleitung und die Abwicklung von Bestattungen. Nach Abschluss der Ausbildung steht eine Abschlussprüfung an, die bestanden werden muss, um die Qualifikation zu erhalten. In vielen Fällen wird nach der Ausbildung eine praktische Phase in einem Bestattungsunternehmen empfohlen, um praktische Erfahrung zu erlangen. Bestatter haben auch die Möglichkeit, sich auf verschiedene Spezialgebiete zu spezialisieren, wie Trauerbegleitung oder Bestattungsvorsorge. Zusätzlich zu den formalen Qualifikationen ist es von Bedeutung, Empathie und Mitgefühl mitzubringen, da der Umgang mit trauernden Familien äußerst sensibel ist.

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