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Karte mit Treffern für bestatter in forst lausitz

Bestatter in Forst (Lausitz) (8 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Folgende Leistungen werden angeboten: Bestattung, Bestattungsvorsorge, Feuerbestattung und Feuerbestattungen.
Ein Friedwald stellt einen eigens zum Zwecke des Begräbnisses angelegten Wald dar, der als eine alternative Bestattungsoption entgegen herkömmlicher Friedhofsbeisetzungen besteht. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Der Friedwald Kamenz bei Kamenz - Kamjenc (Bautzen) oder auch der Friedwald Markersdorf bei Deutsch Paulsdorf (Görlitz - Zhorjelc) liegen nahe Forst (Lausitz) und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entscheiden. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Die Dauer der Bestattungsplanung variiert je nach Situation. Im Regelfall benötigt man etwa 1 bis 2 Wochen, um alle notwendigen Arrangements zu treffen. In dieser Zeit können Verwandte die Details der Gedenkfeier klären, den Begra?bnisort wählen, zwischen Sarg oder Urne entscheiden und andere wichtige Aspekte festlegen. Möchte man diese Aspekte selbst entscheiden, so kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Wenn jemand zu Lebzeiten seine Präferenzen für die eigene Bestattung festlegt, minimiert dies nämlich den Organisationsaufwand für die Angehörigen. Die im Voraus getroffenen Entscheidungen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf, verhindern Unsicherheiten und bedeuten eine emotionale Entlastung für die Hinterbliebenen. Außerdem kann die Planungszeit verkürzt werden.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Bestatter spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungszeremonien und Trauerfeiern. Die vordringlichen Aufgaben eines Bestatters umfassen die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die eingehende Beratung und Planung der Details der Bestattung, die Bewältigung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerzeit. Es ist unerlässlich, dass diese Tätigkeiten mit Sensibilität, Respekt und Professionalität durchgeführt werden, um den Trauernden in einer schwierigen Zeit beizustehen und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten. Bestatter sind oft wichtige Ansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
Die Regelungen für Beisetzungen ist in der Bundesrepublik Deutschland Angelegenheit der einzelnen Länder. Normalerweise erfolgt die Beerdigung eines geliebten Angehörigen, um ihm die letzte Ehre zu erweisen, auf einem Friedhof. In und um Forst (Lausitz) findet man ingesamt 4 Friedhöfe, etwa den Friedhof Cmentarz ?ydowski in 68-343 Zasieki oder den Friedhof Eulo in Forst (Lausitz) - Barš? Eulo - Wi?ow. Einen sogenannten Friedhofszwang, auch als Bestattungspflicht bezeichnet, legen die Gesetze zur Bestattung in den Bundesländern aus Gründen der Hygiene und zur Förderung einer geordneten Bestattungskultur fest. In Deutschland ist es demzufolge vorgeschrieben, dass Verstorbene ihre letzte Ruhestätte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort finden sollen. Die Urne als Andenken im eigenen Heim kommt hierzulande nicht in Frage. Die Seebestattung bildet unter den Bestattungsarten eine besondere Möglichkeit, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. In Bremen und NRWzum Beispiel wurden die Gesetze mittlerweile so weit aufgeweicht, dass es Angehörigen gestattet ist, per Antrag die Asche des geliebten Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen freien Ort aus der Urne zu zerstreuen.
In Deutschland stehen den Hinterbliebenen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Gegebenheiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Zu den üblichen Arten der Bestattung zählen neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Naturbestattung. Legal sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die Bestimmungen können jedoch in verschiedenen Bundesländern variieren. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen aber bestimmten Vorgaben um die natürliche Umgebung zu bewahren. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bei der Organisation einer Bestattung in Brandenburg ist es essenziell, sich im Voraus über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder sich professionell von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Die Kosten für Bestattungen in Forst (Lausitz) können stark variieren und sind von den individuellen Umständen sowie den persönlichen Vorstellungen abhängig. Schnell überschreiten die Preise für eine Bestattung aber die 10.000-Euro-Marke. Es sind jedoch kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Erdbestattungen oft bei 3.500 Euro beginnen und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Es ist ratsam, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung einzuholen.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Forst (Lausitz) nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Mitgefühl und hoher Professionalität handelt. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Organisation einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Wenn Sie eine Bestattung arrangieren, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

* Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
* Wichtige Unterlagen suchen
* Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
* Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
* Bestimmung der Bestattungsform
* Überführung des Leichnams
* Sterbeurkunde ausstellen lassen
* Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
* Termin für Bestattung festlegen
* Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
* Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
* Grabschmuck bestellen und Gaststätte für Leichenschmaus reservieren
* Danksagungskarten und/oder Danksagungsanzeige
* Laufende Zahlungen abbrechen & Verträge kündigen
* Abmelden bei Versicherungen, Behörden usw.
* Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
* Räumung der Wohnung
* Erbschein beantragen
* Grabpflege organisieren


Diese Checkliste bietet eine grobe Richtschnur Aufgrund der individuellen Vorlieben der Familie können zusätzliche Schritte anfallen. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um den Stress während dieser ohnehin belastenden Zeit zu reduzieren.
Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.
Laut dem deutschen Bestattungsgesetz sind Seebestattungen auf offener See, also an Nord- und Ostsee im Allgemeinen nicht verboten. Auf bzw. in Binnengewässern ist diese Art der Bestattung hingegen untersagt. Davon abweichend können natürlich je Gemeinde oder je Bundesland besondere Vorschfiten gelten. Eine Seebestattung läuft folgendermaßen ab: Zuerst müssen Sie sich die Genehmigung in der Regel von der örtlichen Friedhofsverwaltung oder einem Standesamt ausstellen lassen. Dann wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Da das Verstreuen der Asche auf dem Meer in Deutschland nicht gestattet ist, muss diese in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben werden. Vor der eigentlichen Seebestattung kann eine Trauerfeier abgehalten werden, entweder an Land oder auf dem Schiff. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird während der Seebestattung ins Wasser gelassen. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen in der Regel eine Urkunde, die den Ort und das Datum der Seebestattung bestätigt. Es ist ratsam, sich frühzeitig an ein Bestattungsunternehmen zu wenden, das Erfahrung mit Seebestattungen hat, um den Prozess reibungslos zu gestalten und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst von einem Arzt offiziell für tot erklärt. Die Angehörigen kontaktieren dann ein Bestattungsunternehmen, um die Organisation zu planen. Gemeinsam wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung erfolgt. Der Verstorbene wird für die Einäscherung vorbereitet, einschließlich Reinigung und Vorbereitung des Körpers. Die Einäscherung selbst erfolgt im Krematorium, wobei der Verstorbene bei hohen Temperaturen verbrannt wird, bis nur Aschereste übrig sind. Diese werden in einer Urne aufbewahrt und können dann beigesetzt werden. Es kann vor oder nach der Einäscherung eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden, abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Der genaue Ablauf kann je nach individuellen Vorlieben und örtlichen Bestimmungen variieren.
Die Ausgaben für eine Feuerbestattung können variieren, abhängig von der Wahl des Krematoriums, sind jedoch oft eine preiswertere Alternative zur Erdbestattung. Der Zeitabstand zwischen Tod und Einäscherung variiert abhängig von verschiedenen Faktoren, beträgt jedoch in der Regel nur wenige Tage. Wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen in Forst (Lausitz), um weitere Informationen zu erhalten.
Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Somit gilt das Bestattungsgesetz Brandenburgs für alle Beerdigungen in Forst (Lausitz). Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Forst (Lausitz) aufgrund des Bestattungsgesetzes Brandenburgs nicht erlaubt.
Nach brandenburger Bestattungsrecht muss zudem die Leiche innerhalb von 24 Stunden überführt werden. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Maximal dürfen bis zur Bestattung in Brandenburg zehn Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Brandenburg basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

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