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Karte mit Treffern für bestatter in espelkamp stadtteil altgemeinde

Bestatter in Espelkamp Stadtteil Altgemeinde (2 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Bestatter spielen eine zentrale Rolle bei der Koordination von Beerdigungen und Trauerfeiern. Die vordringlichen Aufgaben eines Bestatters umfassen die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die umfassende Beratung und Planung der Bestattungsdetails, die sorgfältige Abwicklung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung sowie die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie. Zusätzlich gehören die Auswahl und Pflege von Grabplätzen, und falls erforderlich, die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerphase zu den Aufgaben des Bestatters.. Diese Tätigkeiten erfordern Sensibilität, Respekt und Professionalität, um den Trauernden in einer schwierigen Zeit beizustehen und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten. Bestatter fungieren oft als die Hauptansprechpartner für die Koordination aller Aspekte rund um den Tod und die Bestattung und tragen dazu bei, den Übergang des Verstorbenen und den Trauerprozess der Familie zu erleichtern.
Espelkamp und Umland zählt 8 Friedhöfe:

* Jüdischer Friedhof (32339 Espelkamp Altgemeinde Espelkamp)
* Friedhof Frotheim (32339 Frotheim Frotheim)
* Friedhof Isenstedt (32339 Frotheim Isenstedt)
* Waldfriedhof (32339 Schmalge Altgemeinde Espelkamp)
* Jüdischer Friedhof (32312 Lübbecke Lübbecke)
* Friedhof Tonnenheide (32369 Tonnenheide Tonnenheide)
* Friedhof Alswede (32312 Alswede Alswede)
* Friedhof Rahden (32369 Rahden Kleinendorf)

In Deutschland unterliegen Bestattungen bestimmten Regeln, die eine pietätvolle Totenruhe garantieren sollen. Die gegebenen Gesetze bezüglich Betattungen und Friedhofswesen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Im Rahmen des Friedhofszwangs (auch Bestattungspflicht) besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Seebestattung und mittlerweile auch in Bremen und vereinzelt weiteren Bundesländern, wo eine Verstreuung der Asche außerhalb eines Friedhofsgeländes genehmigt werden kann. Ein Verbot gilt dahin gegen für die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause. Eine Beisetzung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Grabsteine können individuell gestaltet und das Grab mit Grabschmuck, wie Blumengestecken und persönlichen Gegeständen versehen werden.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einem geliebten Menschen verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Umständen spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Naturbestattung. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Die Bestimmungen können jedoch in verschiedenen Bundesländern abweichen. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls erlaubt, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Nordrhein-Westfalen beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Die Bestattungskosten in Espelkamp können erheblich variieren, abhängig von den individuellen Umständen und Präferenzen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es gibt aber kostengünstigere Optionen, bei denen Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro angeboten werden. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut und fragen Sie eine erste Kostenschätzung an.
Einer der größten Kostenblöcke ist die Anlage des Grabs. Allein der Grabstein und die Einfassung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Urnengrab ist günstiger, kostet aber ebenfalls meist mehrere Tausend Euro. Viel Geld wird deshalb gespart, wenn bereits ein Familiengrab besteht, in das der oder die Verstorbene gelegt wird. Dann muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage fallen allerdings auch dann an.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Espelkamp erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Typischerweise können Sie als nächster Angehöriger den Bestatter bestimmen, der die Bestattung für einen Verstorbenen umsetzt. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsunternehmen zur Wahl. Die Bestattersuche kann durch Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es wird empfohlen, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Auswahl des Bestatters wohl fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer emotional schwierigen Zeit eine entscheidende Rolle spielt.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Hier ist eine einfache Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* **Benachrichtigung und Besprechung:** Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
* **Beschaffung wichtiger Unterlagen:** Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
* **Verträge und Verfügungen prüfen:** Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
* **Bestattungsunternehmen wählen:** Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
* **Bestattungsform bestimmen:** Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
* **Überführung:** Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
* **Sterbeurkunde ausstellen:** Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
* **Grabnutzungsrechte klären:** Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
* **Termin festlegen:** Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
* **Genehmigung einholen:** Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
* **Trauergespräch planen:** Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
* **Todesanzeige erstellen:** Erstellen Sie eine Todesanzeige
* **Grabschmuck und Leichenschmaus:** Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
* **Dankeskarten:** Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
* **Laufende Zahlungen und Verträge:** Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
* **Abmeldungen:** Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
* **Dokumentenakte:** Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
* **Wohnungsräumung:** Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
* **Erbschein beantragen:** Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
* **Grabpflege:** Planen Sie die Organisation der Grabpflege.


Die vorliegende Checkliste bietet eine allgemeine Richtlinie. Aufgrund der individuellen Vorlieben der Familie könnten weitere Aufgaben anfallen.
Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Für die Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten genügen dem Bestatter wenige Unterlagen, doch er steht zur Unterstützung bei den notwendigen rechtlichen Schritten bereit. Dafür sind oft zusätzliche Dokumente unerlässlich.
Die Sterbeurkunde nimmt eine Schlüsselrolle im Bestattungsprozess ein, da ohne dieses Dokument keine Beisetzung durchgeführt werden kann. Falls die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt, kann der Bestatter bei der Einreichung des Antrags helfen. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, sind die Nachweise mitzubringen.
Darüber hinaus haben alle Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene spezielle Beerdigungswünsche festgehalten hat, eine hohe Bedeutung. Zusätzlich werden der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Geschiedene sollten das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss bereithalten.
Außerdem kann das Bestattungsunternehmen bei weiteren Formalitäten helfen, dazu gehören beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Wenn möglich, empfiehlt es sich, alle notwendigen Unterlagen gemäß unserer Checkliste bereitzuhalten, sofern sie schon vorhanden sind.
Die Beerdigung in einem sogenannten Friedwald wird als innovative und alternative Bestattungsmöglichkeit betrachtet. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Der Friedwald Kalletal bei Erder (Kreis Lippe) oder auch der Friedwald bei Bramsche (Landkreis Osnabrück) liegen nicht weit von Espelkamp und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Bestattung in einem Friedwald entscheiden. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Die musikalische Gestaltung bei einer Trauerfeier spielt eine bedeutende Rolle, um die Atmosphäre einfühlsam zu gestalten und Erinnerungen zu ehren. Üblicherweise werden während der Zeremonie etwa drei bis fünf Trauerlieder gespielt. Die Auswahl der Lieder sollte sorgfältig getroffen werden, um den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen widerzuspiegeln. Beliebte Liedoptionen für Trauerfeiern sind das berührende "Amazing Grace", Leonard Cohens "Hallelujah" sowie "My Way" von Frank Sinatra.
Ein Grund, warum manche keine Blumen wünschen, kann darin liegen, dass sie eher persönliche Bezeugungen und Zeichen der Anteilnahme bevorzugen. Außer Blumen kann man andere Formen des Beistands und des Trostes mitbringen. Trostkarten mit persönlichen Worten, eine Spende an eine wohltätige Organisation in Gedenken an den Verstorbenen oder eine kleine Gabe, die den Interessen oder Vorlieben des Verstorbenen entspricht, können sinnvolle Optionen sein. Manchmal werden auch gemeinsame Erinnerungen oder Fotos des Verstorbenen geteilt, um an sein Leben zu erinnern.
Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Bestattungen in Espelkamp gilt somit das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalens. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Bestattungspflicht. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Espelkamp aufgrund des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalens nicht erlaubt.
Das Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Bis zur Beerdigung dürfen in Nordrhein-Westfalen maximal fünf Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Im Bereich der Bestattung sind einige Begriffe vorhanden, die gelegentlich Verwechslungen hervorrufen. Was unterscheidet Beerdigung, Bestattung, Begräbnis, Beisetzung und Trauerfeier voneinander?

Bestattung ist der übergeordnete Begriff für den gesamten Prozess von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beisetzung und Beerdigung werden häufig austauschbar genutzt, um den Akt der Niederlegung des Verstorbenen in einer Grabstätte zu benennen. Unter Begräbnis wird üblicherweise die Grabstätte, an der die Person beigesetzt wird, verstanden. Die Trauerfeier hingegen beschreibt den emotionalen Abschiedsakt. Folglich kann man zusammenfassen, dass die Beisetzung im Allgemeinen als Teil des Bestattungsprozesses angesehen werden kann, wohingegen die Trauerfeier einen bedeutenden Teil der Abschiedszeremonie darstellt.
Um Bestatter zu werden, bedarf es einer speziellen Ausbildung. Die Voraussetzungen können je nach Region variieren, aber im Allgemeinen ist ein Schulabschluss erforderlich, meistens mindestens ein Hauptschulabschluss, für diejenigen, die Bestatter werden möchten. Üblicherweise erfolgt die eigentliche Ausbildung über eine Lehrstelle oder ein duales Ausbildungssystem und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. In diesem Zeitraum entwickeln angehende Bestatter Fähigkeiten in verschiedenen Disziplinen, darunter Leichenversorgung, Einhaltung hygienischer Vorschriften, Trauerbegleitung und die Organisation von Bestattungen. Die Abschlussprüfung muss nach Abschluss der Ausbildung bestanden werden, um die erforderliche Qualifikation zu erlangen. Es ist gängige Praxis, nach der Ausbildung eine praktische Phase in einem Bestattungsunternehmen zu absolvieren, um Berufserfahrung zu sammeln. Bestatter haben auch die Möglichkeit, sich auf verschiedene Spezialgebiete zu spezialisieren, wie Trauerbegleitung oder Bestattungsvorsorge. Neben den erforderlichen Qualifikationen ist es wesentlich, Empathie und Mitgefühl zu haben, da die Betreuung trauernder Familien äußerst sensibel erfolgt.

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