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Karte mit Treffern für bestatter in ebersbach-neugersdorf stadtteil ebersbach

Bestatter in Ebersbach-Neugersdorf Stadtteil Ebersbach (5 Treffer)

Häufige Fragen

Im Anbieter-Bereich finden Sie alle Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass diese an Sonn- und Feiertagen abweichen können.
Ein Bestatter erweist sich als sensibler Unterstützer während einer emotional herausfordernden Zeit. Die zentrale Aufgabe des Bestatters besteht darin, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Von der detaillierten Planung der Beisetzung bis zur reibungslosen Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es berät bei der Auswahl der Beerdigungslieder, bei der Entscheidung für den geeigneten Sarg oder die Urne sowie bei der würdevollen Gestaltung von Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Weiterhin obliegt es dem Bestatter, formale Angelegenheiten zu regeln und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium zu gewährleisten. Diese gründlich Planung entlastet die Hinterbliebenen enorm und ermöglicht ihnen Raum für ihre Trauer. Als vertrauensvoller Ansprechpartner steht er bereit, um eine zügige und unkomplizierte Lösung zu bieten und den Prozess für die Trauernden so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es genaue Regeln für Bestattungen, die darauf abzielen, eine rücksichtsvolle Bestattungskultur zu sichern. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für Bestattungen sind hierbei Ländersache. Der Friedhof Ji?íkov – hlavní h?bitov in Starý Ji?íkov oder auch der Bezirksfriedhof in 02708 Schönbach sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 3 Begräbnisstätten in und um Ebersbach-Neugersdorf. Im Rahmen des im deutschen Bundesgebiet herrschenden Friedhofszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Bestattung auf See und mittlerweile auch in Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen, wo es genehmigt werden kann, die Asche eines Angehörigen auf einer Freifläche zu verstreuen. Die Aufbewahrung der Urne zu Hause, wie in anderen Ländern üblich, ist nicht erlaubt. Die Pflege und Hege des Grabes und seiner Komponenten auf einem Friedhof ist Angelegenheit der verantwortlichen Angehörigen. Daneben dürfen diese den Grabstein und den Grabschmuck, wie Pflanzengestecke, Kerzen und persönliche Gegenstände, individuell und nach eigenen Wünschen gestalten.
Hinterbliebene, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Oftmals wird diese Entscheidung von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Rahmenbedingungen geleitet. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Rechtlich zulässig sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die Bestimmungen können jedoch in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Nord- oder Ostsee sind ebenfalls erlaubt, unterliegen allerdings spezifischen Anforderungen zum Schutz von Natur und Umwelt. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Weltraumbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Sachsen ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Die Kosten für eine Beerdigung in Ebersbach-Neugersdorf sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Ebersbach-Neugersdorf wenden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier selbst ist vor allem vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit abhängig. Wer Mitglied in der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche ist, zahlt für die Trauerfeier meist nur eine Stolgebühr und ein Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Für einen freien Trauredner und professionelle Musiker können dagegen schnell weit über 1.000 Euro fällig werden. Die Bewirtungskosten sind dagegen meist niedrig. Üblich ist in Deutschland oft nur der sogenannte Trauerkaffee, bei dem neben Kaffee meist einfache Blechkuchen gereicht werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Einen Bestatter auszusuchen liegt üblicherweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter einfühlsam und professionell agiert. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Wenn Sie eine Bestattung organisieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

**Planung des Bestattungsprozesses**
* Todesbescheinigung: Vergewissern Sie sich, dass es eine offizielle Todesbescheinigung gibt.
* Bestattungsdokumente: Notwendige Dokumente wie das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen müssen zusammengestellt werden.
* Bestattungsart festlegen: Es liegt in Ihrer Hand, zu wählen,ob die Bestattung als Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder in einer anderen Form erfolgen soll.
* Bestattungsort wählen: Wählen Sie den Bestattungsort aus, z.B. Friedhof, Krematorium oder eine andere Stätte.
* Trauerfeier: Legen Sie die Art und den Ort der Bestattung fest..

**Koordination der Bestattung**
* Bestattungsunternehmen: Suchen Sie die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens, um Ihnen bei der Organisation und Durchführung der Bestattung zur Seite zu stehen.
* Traueranzeigen: Entwickeln Sie Todesanzeigen und setzen Sie sie sowohl in Printmedien als auch im Internet in Umlauf.
* Blumenarrangements: Stellen Sie sicher, dass Blumenschmuck für die Trauerzeremonie oder zur Verzierung des Sargs bereitsteht.
* Trauerredner/Pfarrer: Erwägen Sie, wer bereit ist, die Trauerrede zu halten, wenn gewünscht.
* Musikalische Gestaltung: Entscheiden Sie sich für Musikstücke, die bei der Trauerfeier gespielt werden soll, und erstellen Sie die Programmhefte.

**Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten**
* Kosten für die Bestattung: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bestattungskosten abdecken können, entweder durch vorhandene Versicherungen oder aus eigenen Mitteln.
* Erbangelegenheiten: Im Bedarfsfall könnte es sinnvoll sein, rechtliche Beratung von einem Anwalt oder Notar bezüglich der Erbangelegenheiten einzuholen.

**Logistik und Details**
* Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll.
* Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte.
* Grabstelle: Wenn es sich um eine Beerdigung handelt, sollten Sie sich um die Wahl und Vorbereitung des Grabplatzes kümmern.
* Grabstein: Falls gewünscht, können Sie einen Grabstein auswählen und die Gravur veranlassen.

**Nach der Bestattung**
* Danksagungen: Erweisen Sie den Menschen, die ihr Beileid geäußert haben, Ihre Wertschätzung, indem Sie Dankeskarten schicken.
* Nachlassregelung: Fahren Sie mit den Nachlassangelegenheiten fort, sofern diese noch nicht abgeschlossen sind.
* Gedenken und Erinnerung: Finden Sie für sich heraus, wie Sie dem Gedächtnis des Verstorbenen Tribut zollen wollen und es in Ehren halten können.

Die vorliegende Liste bietet eine generelle Richtlinie. Aufgrund der individuellen Präferenzen der Familie können weitere Aufgaben erforderlich sein.
Die Vorsorge für die Beerdigung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus alle Aspekte Ihrer Beerdigung zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, die Örtlichkeit und finanzielle Aspekte festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch plötzliche finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Wünsche werden klar umgesetzt, und die professionelle Betreuung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Falls Sie dafür verantwortlich sind, die Bestattung eines Verstorbenen zu arrangieren, prüfen Sie bitte, ob es Wünsche oder eine bereits erstellte Bestattungsvorsorge seitens des Verstorbenen gibt.
Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.
Die Wald- oder auch Baumbestattung im Friedwald ist eine besondere Bestattungsform und eine Alternative zur Beisetzung auf einem Friedhof. In diesem besonderen Konzept können Verstorbene ihre letzte Ruhe inmitten eines eigens dafür vorgesehenen Waldes finden. Diese Form der Bestattung betont die harmonische Einbindung in die Natur, indem einem Baum eine ganz persönliche Bedeutung für den Verstorbenen zukommt. Unter diesem Baum wird eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt. Wenn Sie in Ebersbach-Neugersdorf eine natürliche Beisetzung im Friedwald organisieren möchten, dann gibt es diese Möglichkeit nicht weit entfernt in den Friedwäldern Markersdorf bei Deutsch Paulsdorf (Görlitz - Zhorjelc) oder auch Kamenz bei Kamenz - Kamjenc (Bautzen). Um die natürliche Schönheit der Umgebung zu bewahren, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabsteine oder Grabschmuck erlaubt. Stattdessen dient eine Namenstafel am ausgewählten Baum dazu, die Person zuzuordnen und ihren Platz in diesem natürlichen Refugium zu kennzeichnen.
Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.
Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
Die Feuerbestattung hat in den vergangenen Jahrzehnten in Sachsen die klassische Erdbestattung weitgehend verdrängt. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. Bei dieser sogenannten Kokon-Bestattung wird der Körper in einem sargähnlichen, isolierten Behältnis abgelegt. Dort zersetzt er sich innerhalb von 40 Tagen. Übrig bleibt neben Knochenteilen nur Erde, die später wie die Asche nach einer Feuerbestattung beigesetzt wird.
Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Ebersbach-Neugersdorf können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.
Die Wahl der passenden Lieder für eine Trauerfeier trägt dazu bei, den Verstorbenen zu ehren und den Hinterbliebenen Trost zu spenden. Bei einer Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis fünf Musikstücke ausgewählt. Zu den Liedern, die gerne für Bestattungen genommen werden, gehören unter anderem "Time to Say Goodbye" von Andrea Bocelli & Sarah Brightman, "Hallelujah" von Leonard Cohen, das berührende "Amazing Grace", sowie "Over the Rainbow" in der Interpretation von Israel Kamakawiwo'ole. Die Musikstücke sollten im besten Fall den Charakter und die Persönlichkeit des Verstorbenen reflektieren.
Wenn jemand heute in Sachsen verstirbt, hängt der Zeitpunkt des Begräbnisses von mehreren Faktoren ab, einschließlich kultureller, religiöser und rechtlicher Überlegungen sowie individueller Wünsche der Familie. In einigen Kulturen und Religionen werden Beerdigungen so schnell wie möglich nach dem Tod durchgeführt. Andere Kulturen bevorzugen eine längere Zeitspanne, um den Angehörigen Zeit zur Trauer zu geben und weit entfernt lebende Familienmitglieder zu informieren. Die Wünsche der Familie und engen Freunde des Verstorbenen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts. Die Verfügbarkeit des Friedhofs, des Bestattungsunternehmens, des Geistlichen oder Redners und anderer Dienstleister kann den Zeitpunkt der Beerdigung beeinflussen. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes müssen bestimmte Schritte wie eine Leichenschau oder eine gerichtliche Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Beerdigung stattfinden kann. Diese Schritte können die Beerdigung um einige Tage verzögern.

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