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Karte mit Treffern für bestatter in waiblingen

Bestatter in Waiblingen (32 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Beratung/en, Bestattungsunternehmen, Erdbestattung, Feuerbestattung und Grabtechnik.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es genaue Vorschriften für Begräbnisse, die darauf abzielen, eine respektvolle Totenruhe zu erhalten. Die anwendbaren Bestattungsgesetze sind hierbei Sache der Bundesländer. Anwohnern von Waiblingen sollten Friedhöfe wie beispielsweise der Friedhof Hohenacke in Waiblingen Hohenacker oder der Gemeindefriedhof in 71332 Waiblingen bekannt sein - zwei von insgesamt 27 Friedhöfen in Waiblingen und Umgebung. Im Rahmen des im deutschen Bundesgebiet herrschenden Bestattungszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Bestattung auf See und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo eine Verstreuung der Asche außerhalb eines Friedhofsgeländes genehmigt werden kann. Dass man die Urne samt Asche mit nach Hause nehmen darf, wie in anderen Ländern zB. üblich, ist hierzulande nicht erlaubt. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Persönliche Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Aspekten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. Gesetzlich erlaubt sind in Deutschland sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen. Die genauen Regelungen und Anforderungen können in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, jedoch sind hierbei festgesetzte Richtlinien zum Schutz der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Weltraumbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es empfiehlt sich dringend, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Baden-Württemberg zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.
Die Bestattungskosten in Waiblingen sind stark abhängig von den individuellen Umständen und den persönlichen Vorstellungen. In der Regel bewegen sich die Preise für eine Bestattung jedoch schnell über 10.000 Euro. Es sind aber meist kostengünstigere Optionen verfügbar, bei denen Bestattungen oft ab 3.500 Euro und Urnenbestattungen ab 2.500 Euro möglich sind. Nach oben hin sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Am besten ist es, die eigenen Vorstellungen direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Waiblingen nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden ist in der Regel die Aufgabe der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Kompetenz auftritt. Es ist von großer Bedeutung, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt der Ruf des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Die Planung einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, die als Ausgangspunkt dienen kann.

* **Benachrichtigung und Besprechung:** Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
* **Beschaffung wichtiger Unterlagen:** Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
* **Verträge und Verfügungen prüfen:** Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
* **Bestattungsunternehmen wählen:** Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
* **Bestattungsform bestimmen:** Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
* **Überführung:** Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
* **Sterbeurkunde ausstellen:** Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
* **Grabnutzungsrechte klären:** Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
* **Termin festlegen:** Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
* **Genehmigung einholen:** Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
* **Trauergespräch planen:** Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
* **Todesanzeige erstellen:** Erstellen Sie eine Todesanzeige
* **Grabschmuck und Leichenschmaus:** Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
* **Dankeskarten:** Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
* **Laufende Zahlungen und Verträge:** Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
* **Abmeldungen:** Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
* **Dokumentenakte:** Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
* **Wohnungsräumung:** Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
* **Erbschein beantragen:** Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
* **Grabpflege:** Planen Sie die Organisation der Grabpflege.


Diese Liste ist als grundlegende Richtlinie gedacht. Abhängig von den individuellen Umständen der Familie könnten zusätzliche Schritte erforderlich sein. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.
Für viele Menschen bedeutet die "letzte Ruhe" zu finden, in den Kreislauf der Natur zu kehren. Der Friedwald stellt eine moderne und angemessene Alternative zur herkömmlichen Grabbestattung dar. Der für die Beisetzung verantwortliche Angehörige oder sogar man selbst (zu Lebzeiten) kann sich in einem Friedwald einen Baum aussuchen, an dem die Urne mit der Asche beigesetzt und somit wieder der Natur zugeführt werden soll. Die Urne baut sich über die Zeit dabei vollständig ab. Falls Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald bei Waiblingen interessieren, bieten sich hierfür die am nächsten gelegenen Friedwälder Schurwald und Wangen bei Niederwälden (Landkreis Göppingen) an. Diese Bestattungsart bietet eine vollständig natürliche Umgebung, an der auch Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet sind, kleine Täfelchen an den Bäumen weisen jedoch auf den dort bestatteten Verstorbenen hin.
Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Beerdigung im Vorhinein zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Bestattung, den Ablauf der Trauerfeier und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unerwartet auftretende finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Vorgaben werden klar umgesetzt, und die professionelle Unterstützung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Wenn Sie die Aufgabe haben, eine Beerdigung für eine verstorbene Person zu planen, überprüfen Sie bitte, ob es spezifische Wünsche oder eine bereits festgehaltene Bestattungsvorsorge des Verstorbenen gibt.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Ein Bestatter ist ein sensibler Begleiter in Momenten der Trauer und des Verlustes. Seine Hauptaufgabe liegt darin, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Von der sorgfältigen Planung der Beisetzung bis hin zur Organisation der Trauerfeier trägt das Bestattungsunternehmen vielfältige Verantwortung. Es kümmert sich um Einzelheiten, wie die Auswahl der geeigneten Lieder für die Beerdigung, und hilft bei der Entscheidung über den passenden Sarg oder die Urne sowie bei der Gestaltung von würdevollen Trauerkarten, Traueranzeigen und Todesanzeigen. Ebenso kümmert sich der Bestatter um formale Angelegenheiten und die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium. Indem er die Beerdigung sorgfältig plant, entlastet der Bestatter die Angehörigen und schafft Raum für ihre Trauer. Er fungiert als vertrauensvoller Ansprechpartner und bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Ausbildung zum Beruf des Bestatters ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, daher gibt es keinen fest vorgeschriebenen Ausbildungsweg. Es steht Interessierten jedoch offen, eine Ausbildung zum Bestatter zu absolvieren, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen angeboten wird. In dieser Ausbildung erlangen sie praktische Fertigkeiten im Umgang mit Verstorbenen und erwerben Kenntnisse über die Planung von Bestattungen sowie die Trauerbegleitung. Ein alternativer Weg besteht darin, als Praktikant oder Aushilfe in einem Bestattungsinstitut einzusteigen und dort praktische Erfahrungen zu sammeln. Der Beruf erfordert Empathie, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl, da Bestatter in emotional anspruchsvollen Situationen agieren. Fortbildungen sind ebenfalls von hoher Bedeutung, um das Fachwissen zu vertiefen und stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Für Bestattungen in Waiblingen gilt somit das Bestattungsgesetz Baden-Württembergs. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen.
Das Bestattungsrecht in Baden-Württemberg legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Baden-Württemberg höchstens vier Tage vergehen. Baden-Württemberg gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.
Blumen werden oft als Geste des Mitgefühls bei Trauerfeiern mitgebracht. Meistens entscheidet man sich hierbei für weiße Blumen wie Chrysanthemen, Rosen oder Lilien, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Zur Beerdigung neigen Angehörige dazu, Kränze, Gestecke oder Sträuße auszuwählen, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auf angemessene Weise zu zeigen.
Die Bedeutungen einiger Termini im Bereich der Bestattung werden oft verwechselt. Was stellt die Unterschiede zwischen Beisetzung, Bestattung, Begräbnis, Beerdigung und Trauerfeier dar?

Bestattung ist der übergeordnete Begriff für den gesamten Ablauf, der von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof reicht. Beisetzung und Beerdigung werden oft synonym verwendet und stehen im Wesentlichen für das Ablegen des Verstorbenen in der Grabstätte. Mit Begräbnis ist der Ort, an dem die Beisetzung stattfindet, gemeint. Die Trauerfeier wiederum widmet sich den emotionalen Abschiedsmomenten und Erinnerung an den Verstorbenen. In diesem Zusammenhang kann geschlussfolgert werden, dass die Beisetzung im Allgemeinen als fester Bestandteil des Bestattungsprozesses betrachtet werden kann, während die Trauerfeier eine wesentliche Komponente der Abschiedszeremonie darstellt.
Es gibt die Option, Trauerfeiern mit oder ohne Bestattung zu organisieren. Im ersten Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, um Reden, Gebete und Musik zu hören, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium stattfindet. Ein Leichenschmaus gibt Raum für das Teilen von Erinnerungen unter den Trauergästen. Ohne Bestattung ehren Trauernde den Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen. In diesem Fall werden auch Reden gehalten und Musik gespielt. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Die Dauer variiert nach Präferenzen und kann einige Stunden bis einen Tag betragen.
In eine Trauerkarte sollten einfühlsame und aufrichtige Worte des Beileids geschrieben werden. Suchen Sie Worte der Beileidsbekundung, die zu Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und seiner Familie passen. Ein persönlicher und aufrichtiger Ausdruck des Beileids ist oft wertvoller als vorformulierte Phrasen. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser schwierigen Zeit geschätzt werden. So könnten Sie beispielsweise schreiben: "Bitte zögert nicht, uns anzurufen, wenn ihr jemanden zum Reden braucht." Wenn Sie dennoch einen Trauerspruch bevorzugen, könnte Sie dieses Zitat inspirieren: "Die Toten sind nicht tot, sie sind nur unsichtbar. Sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer." (Augustinus)

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