Wann ist die Musik zu laut? Wenn Musikfans und Nachbarn streiten
Welche Ruhezeiten gelten – und welche Ausnahmen es gibt
Oft mag es individuelles Empfinden sein, wann sich ein Nachbar von Geräuschen oder Musik gestört fühlt – denn „laut“ ist Ansichtssache. Zwar kann und muss sich niemand absolut geräuschlos verhalten. Doch gibt es fast immer Vorgaben, wann welche Lautstärke erlaubt ist. Als Grundlage dienen
- die Hausordnung oder
- das Immissionsschutzgesetz.
Fast immer ist davon auszugehen, dass nach 22 Uhr abends und vor sechs Uhr früh Ruhe zu herrschen hat. Zudem schreiben Mietverträge oft eine Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr vor, die auch generell in vielen Kommunen gilt. Während diesen Zeiten muss man sich so verhalten, dass keine Geräusche entstehen, die andere stören können. Ausnahmen sind etwa das Schreien von Babys oder unvermeidbarer Lärm von Handwerkern oder Firmen, die werktags von 6 bis 20 Uhr arbeiten dürfen – wobei auch der Samstag offiziell als Werktag zählt.
Gesunder Menschenverstand und Rücksichtnahme
Eigentlich reicht schon der gesunde Menschenverstand, um zu wissen, wann man sich rücksichtsvoll zu verhalten hat. Um Mitternacht die Waschmaschine einzuschalten, Staub zu saugen oder die neuerworbene Heavy-Metal-CD abzuspielen, ist sicherlich keine gute Idee. Das kann und sollte zu normalen Tageszeiten erledigt werden. Schreit hingegen das Baby des Nachbarn, muss das hingenommen werden – ein bellender Hund wiederum sollte beruhigt werden.
Was Lärm im alltäglichen Miteinander betrifft, vermeiden Kommunen und Bundesländer zunehmend amtliche Regelungen – etwa bezüglich der Frage, wie oft man auf dem Balkon eine Party feiern darf. Behörden und Gerichte sollen von nachbarlichem Zwist entlastet werden, man setzt auf die Vernunft der Beteiligten: Wer nebeneinander wohnt, sollte um eine Einigung bemüht sein. Nur wenn die gesetzlich fixierten Lärmgrenzen überschritten werden, kann die Polizei einschreiten.
Wenn es mal lauter wird, vorher Bescheid sagen
Doch soweit muss es nicht kommen. Wenn etwa eine Feier ansteht, ist das vorherige Gespräch mit den Nachbarn oft die beste Konfliktvermeidung. Und wer in einem schlecht schallgedämmten Haus wohnt, weiß aus Erfahrung, wie deutlich Geräusche aus den anderen Wohnungen zu hören sind und wie stark die Stereoanlage aufgedreht werden kann. Diesbezüglich Unwissenheit vorzutäuschen, ist im Konfliktfall wenig glaubwürdig.
Im Übrigen: Lassen sich aufgrund der baulichen Situation Geräuschbelästigungen auch bei großer Rücksichtnahme nicht vermeiden, ist das ein Grund, die Miete zu mindern. Das gilt für alle Parteien – sowohl für die, die sich durch die normal laute Musik oder die Geräusche des Nachbarn gestört fühlen, als auch für die, die ihre Musik nicht einmal bei Zimmerlaustärke hören können, ohne die Nachbarn zu nerven.
Sollten Sie wegen zu lauter Musik in einen Nachbarschaftsstreit geraten, finden Sie hier hilfreiche Tipps, wie der Streit friedlich beigelegt werden kann.