Verklagt werden – was folgt daraus?
In Deutschland hat jeder Bürger das Recht, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Es genügt das Einreichen einer Klageschrift beim Gericht, die den Streitgegenstand ausreichend beschreibt und den formalen Anforderungen genügt. Einen Anwalt braucht der Kläger dafür nicht zwingend, in den meisten Fällen ist jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits ein Rechtsanwalt involviert.
Die Möglichkeit der Klageeinreichung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Auch als Beklagter sollten Sie daher zunächst Ruhe bewahren. Am Streitgegenstand selbst ändert die Klage nichts. Die Entscheidung in der Sache ist weiterhin offen. Sie liegt nun aber in professionellen Händen.
Verklagt: Was passiert nach Zustellung der Klageschrift?
Das weitere Vorgehen obliegt dem Richter. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, vor allem was die Einhaltung von Fristen betrifft. Als Beklagter werden Sie zunächst aufgefordert, zum Gegenstand der Klage Stellung zu beziehen, also Ihre Sicht der Dinge schriftlich darzulegen. Diese Ausführungen sollten möglichst schlüssig und gut belegt sein. Das Schreiben wird dem Richter überstellt und geht in Kopie an den Kläger oder dessen Vertreter. Versäumen Sie die Frist, droht ein Versäumnisurteil.
Dem Richter liegen nun erstmals die Standpunkte beider Parteien vor. Es entscheidet auf dieser Grundlage, ob es direkt zur mündlichen Verhandlung kommt oder ob weitere Informationen notwendig sind. Werden beim Kläger oder Beklagten weitere Fakten angefragt, erhält die Gegenseite jeweils eine Kopie und zugleich die Chance, auf die Darlegungen zu reagieren.
Mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung stellt der Kläger seinen Antrag, der Beklagte plädiert (meist) auf Klageabweisung. Die richterliche Entscheidung wird später auf einem Verkündungstermin bekanntgegeben. Meist dauert es weitere ein bis zwei Monate, bis die schriftliche Entscheidung vorliegt.
Ist es teuer, verklagt zu werden?
Das Kostenrisiko liegt anfangs beim Kläger. Er muss bei Gericht einen Kostenvorschuss leisten, anderenfalls wird dem Beklagten die Klageschrift gar nicht zugestellt. Wer am Ende die Anwalts- und Gerichtskosten (gegebenenfalls auch für Gutachten etc.) trägt, hängt am Ausgang des Verfahrens. Es gilt: Die unterlegene Partei zahlt.
Meist geht dem Prozess eine Güteverhandlung voraus. Hier ist auch eine Einigung zur Kostenteilung möglich.