Schwarzfahrern drohen harte Konsequenzen
Das vorsätzliche Erschleichen von Leistungen eines Verkehrsunternehmens ist kein Kavaliersdelikt. Notorische Schwarzfahrer riskieren nach Paragraph 265a Strafgesetzbuch Freiheitsentzug bis zu einem Jahr. Aber kommen tatsächlich Schwarzfahrer wegen nicht bezahlter Bus- oder Bahntickets ins Gefängnis? Ja, und zwar regelmäßig. So sollen in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee bis zu ein Drittel der Häftlinge Strafen fürs Schwarzfahren absitzen.
Jedes Schwarzfahren kann zur Anzeige gebracht werden
Zwar sind die meisten Verkehrsbetriebe beim erstmaligen Erwischen von Schwarzfahrern „gnädig“ und erstatten keine Anzeige. Wenn aber nicht innerhalb der vorgegebenen Frist das erhöhte Beförderungsentgelt von derzeit 60 Euro gezahlt wird, droht ordentlich Ärger. Der ersten Mahnung folgt die zweite, danach schaltet das Bahn- oder Busunternehmen ein Inkassobüro ein und schließlich die Staatsanwaltschaft. Auch wenn diese die Strafanzeige fallen lässt, bleibt der Eintrag erhalten und kann unter Umständen in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis landen.
Risiko: Notorisches Schwarzfahren
Kriminell wird es, wenn Sie wiederholt keinen Fahrschein vorweisen können. Dann gelten Sie als Wiederholungstäter und es wird von Vorsatz ausgegangen. In der Regel wird das erneute Schwarzfahren zur Anzeige gebracht und landet tatsächlich vor Gericht. Es drohen saftige Geldstrafen mit Androhung von Freiheitsentzug bis zu einem Jahr. Werden noch weitere Delikte beim Schwarzfahren unterstellt, kann sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Gefängnis steigern.
Fünf Jahre Haft für eine gefälschte Fahrkarte
Das Vorzeigen eines nicht entwerteten Fahrausweises, eines gefälschten oder ungültigen Tickets – zum Beispiel nach Ablauf der Übergangsfrist bei einer Fahrpreiserhöhung – kann eine Ausweitung der Anzeige auf Betrug nach sich ziehen. Damit drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Oft erhalten Wiederholungstäter zudem ein Hausverbot bei dem geschädigten Verkehrsunternehmen. Das Ignorieren des Verbots kann danach als Hausfriedensbruch nach Paragraph 123 Strafgesetzbuch geahndet werden. Wer hingegen kopierte oder auf andere Weise nachgemachte Fahrkarten bei einer Kontrolle vorzeigt, wird wegen Urkundenfälschung angezeigt.
Millionenverluste für Verkehrsbetriebe durch Schwarzfahren
Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit rund 3,5 Prozent aller Fahrgäste in Bussen und Bahnen ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind. Der Schaden, der den Verkehrsunternehmen durch die fehlende Einnahme des Beförderungsentgelts entsteht, wird auf 250 Millionen Euro jährlich beziffert. Hinzu kommen die Aufwendungen für Kontrollpersonal. Hat der Schwarzfahrer keinen Ausweis bei sich, müssen Polizeibeamte zum Feststellen der Personalien hinzugezogen werden. Diese Mehrkosten belasten die Allgemeinheit. Bei der Polizei angezeigt werden jährlich etwa 200.000 Fälle im Zusammenhang mit dem Schwarzfahren. Mehr als zwei Drittel davon werden von Männern verursacht.