Verkehrssicheres Fahrrad: Ausstattung nach StVZO
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Verkehrssicheres Fahrrad: Ausstattung nach StVZO

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, welche Ausstattung Ihr Fahrrad braucht, um als verkehrssicher zu gelten. Das betrifft die Fahrradlichter sowie die Rückstrahler, die Bremsen und die Klingel.

Was gehört zu einem verkehrssicheren Fahrrad?

Die wichtigsten Faktoren sind die Beleuchtung und die Bremsen. Nur mit funktionierender Lichtanlage und strategisch angebrachten Reflektoren sind Sie geschützt, wenn Sie nachts oder im Dämmerlicht unterwegs sind. Die Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, damit Sie in Notsituationen blitzschnell reagieren können. Daher schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für ein verkehrssicheres Fahrrad die folgende Ausstattung vor:

Welche Regeln gelten fürs Licht beim Fahrrad laut StVZO?

Für ein verkehrssicheres Fahrrad, das auch unter schwierigen Lichtverhältnissen gut sichtbar ist, brauchen Sie:

  • mindestens eine weiße Leuchte als Vorderlicht
  • mindestens eine rote Leuchte als Rücklicht
  • eine Energiequelle fürs Licht, zum Beispiel ein Dynamo, eine Batterie oder ein Akku
  • einen roten Reflektor für hinten, der mit der Kategorie „Z“ gekennzeichnet und nicht dreieckig ist
  • gelbe Reflektoren für die Vorder- und Rückseite der Pedale
  • mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren jeweils fürs Vorder- und Hinterrad
  • alternativ zu den Speichenrückstrahlern: reflektierende Speichen oder weiße Reflexstreifen seitlich rund um die Reifen oder Felgen.

Ob die Fahrradlichter fest installiert sind oder nur aufgesteckt werden, spielt keine Rolle. Die Beleuchtung muss klar zu erkennen sein, darf aber andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht blenden. Blinkende Leuchten sind nicht zulässig. Das Licht müssen Sie bei Dämmerung, Dunkelheit und auch tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen anschalten.

Laut ADFC müssen die am Fahrrad angebrachten Beleuchtungselemente vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Hier wird sichergestellt, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt sind und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht geblendet werden. Ein wellenförmiges Prüfzeichen lässt Sie erkennen, ob es sich bei Ihrer Beleuchtung um eine vom KBA zugelassene Anlage handelt. 

Quelle: Gesetze im Internet - § 67 StVZO

Was für Vorgaben gibt es für die Fahrradklingel?

Außerdem ist eine "helltönende Glocke" Pflicht für Ihr Fahrrad, also eine laute Klingel. Eine elektrische Klingel ersetzt die mechanische nicht, weil diese ohne Batterie nicht funktioniert. Auch eine Fahrradhupe reicht nicht aus.

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Bunt darf die Fahrradklingel sein - allerdings sollte Sie auch laut genug sein.

Lesetipp: StVO fürs Fahrrad: Die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer

Wie müssen die Bremsen laut StVZO beschaffen sein?

Zu einem verkehrssicheren Rad gemäß der StVZO gehören darüber hinaus zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, zum Beispiel eine Hand- und eine Rücktrittbremse. 

Fixie-Fahrräder

Sogenannte Fixie-Fahrräder mit starrer Nabe sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Auf den puristischen Trendrädern verlangsamt man die Geschwindigkeit, indem man entgegen der Laufrichtung der Pedale tritt. Im Gegensatz zur Hand- oder handelsüblichen Rücktrittsbremse gilt dies nicht als technische Bremsvorrichtung. Die Räder können nicht schnell und sicher zum Stehen gebracht werden und gelten daher nicht als verkehrssicher. 

Was passiert, wenn die StVZO-Angaben fürs Fahrrad nicht beachtet werden?

Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren, ohne die Vorgaben der StVZO berücksichtigt zu haben, droht Ihnen eine Strafe in Form eines Bußgelds: 

  • Defektes oder fehlendes Fahrradlicht: 20 Euro. Haben Sie dabei den Verkehr gefährdet, beträgt das Bußgeld 25 Euro – und kommt es zum Unfall oder zur Sachbeschädigung, werden 35 Euro fällig.
  • Fehlende Speichenreflektoren (oder andere Möglichkeiten zur sogenannten seitlichen Kenntlichmachung): 10 Euro
  • Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften: 15 Euro
  • Keine vorschriftsgemäße Fahrradklingel: 15 Euro

Quelle: Bussgeldkatalog.org: Straßenverkehrsordnungszulassung

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