So verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld
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So verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld

Arbeitslose bis zum Alter von 50 Jahren erhalten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung für die volle Bezugsdauer ist, dass sie zuvor mindestens zwei Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bei kürzeren Beschäftigungszeiten verkürzt sich auch der Zeitraum des Anspruchs auf drei bis zehn Monate.

Arbeitslose im Alter von über 50 Jahren erhalten je nach versicherungspflichtiger Beschäftigungszeit gestaffelt zwischen 15 und 24 Monaten Arbeitslosengeld. All diese Ansprüche können sich jedoch weiter verlängern, wenn folgende Umstände eintreten.

Verlängerung Arbeitslosengeld 1 bei Krankheit: Geht das?

Viele fragen sich "Verlängert sich das Arbeitslosengeld 1, wenn man krankgeschrieben ist?". Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen aus demselben Grund krankgeschrieben werden, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend. Sie erhalten dann in gleicher Höhe Krankengeld von der Krankenkasse (60 Prozent bzw. bei Bezug von Kindergeld 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens der letzten drei Monate). Ihr Arbeitslosengeld verfällt nicht, sondern wird nach Ihrer Genesung zeitversetzt weiter ausgezahlt. Es erfolgt also eine Verlängerung des Arbeitslosengeld 1 bei Krankheit. 

Verlängerung des Arbeitslosengelds 1: Kleine Kinder

Wer arbeitslos gemeldet ist und schwanger wird, bezieht ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Der Anspruch aus dem Arbeitslosengeld wird daran angehängt. Dieselbe Regelung gilt auch für den Bezug von Elterngeld.

Wenn Arbeitslose die Kindererziehung selbst übernehmen, also Elterngeld beantragen, stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit. Er „verlängert“ sich auch für Eltern mit mehreren Kleinkindern in Folge bis maximal zum 3. Lebensjahr des jüngsten Sprosses.

Verlängerung des Arbeitslosengelds: Weiterbildungsmaßnahmen

Wenn Ihnen das Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme finanziert, verringert sich dafür zwar im Verhältnis von zwei zu eins Ihre Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet: Für zwei Tage Weiterbildung wird Ihnen ein Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen. Allerdings darf dabei ein Minimum von 30 Tagen beim Anrecht nicht unterschritten werden. Der Grund: Wenn Ihre Weiterbildungsmaßnahme erst gegen Ende des Arbeitslosengeldbezugs ausläuft, soll Ihnen danach immer noch ein Monat Zeit bleiben, sich um eine neue Anstellung zu bemühen.

Verlängerung des Arbeitslosengelds: Sonderfall 50+

Wer als älterer Mensch von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte die geltenden Altersgrenzen für die Anspruchsdauer im Blick behalten. So lohnt es vielleicht, den Anspruch erst ab dem nächsten Geburtstag geltend zu machen, die Zeit ab der Kündigung also finanziell selbst zu überbrücken. Schon ab Vollendung des 50. Lebensjahres erhöht sich der Arbeitslosengeldbezug auf 15 Monate, wenn Sie zuvor mehr als zweieinhalb Jahre angestellt waren. Mit 55 Jahren steigt der Anspruch bereits auf 18 Monate, wenn Sie vorher mehr als drei Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Mit 58 Jahren und vier Jahren Beschäftigungszeit erreichen Sie das Maximum der Bezugsdauer. Sie erhalten dann für 24 Monate oder exakt 720 Tage Arbeitslosengeld.

 

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