Silvester: Wer haftet für Brandschäden und Verletzungen durch Silvesterknaller?
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Silvester: Wer haftet für Brandschäden und Verletzungen durch Silvesterknaller?

Sie zünden an Silvester einen Feuerwerkskörper? Dies ist zulässig und erwünscht. Doch wie sieht es aus, wenn Sie eine Person oder ein Automobil beschädigen? Kommt die Versicherung immer für den Schaden auf? Was passiert, wenn Sie grob fahrlässig handeln oder Ihre Aufsichtspflicht verletzen?

Haftungsfragen zu Silvester

Es gibt zahllose Szenarien, die in der Silvesternacht zu einem Personen- oder Sachschaden führen können. Die Deutschen zünden in der Silvesternacht Feuerwerkskörper mit einem Wert von über 100 Millionen Euro: Die Versicherung erstattet jedoch nicht alle Schäden. Wer seine Aufsichtspflicht verletzt oder mutwillig mit Böllern hantiert, bleibt auf den Kosten sitzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen (GDV) errechnete, dass sich an Silvester allein in Deutschland jährlich über 12.000 Brände ereignen, die einen Schaden von knapp 30 Millionen Euro verursachen.

Diese Versicherungen haften im Schadensfall

Es gibt verschiedene Versicherungen, die Sie in der Silvesternacht zur Schadensregulierung heranziehen können.

Private Haftpflichtversicherung für Schäden 

Die private Haftpflichtversicherung haftet für viele Szenarien. Sie sichert den Versicherungsnehmer – und oftmals auch seine Familie – gegen die Forderungen Dritter ab. Die private Haftpflichtversicherung springt, grob gesagt, ein, wenn Sie jemand anderen oder dessen Eigentum schädigen. Landet beispielsweise eine von Ihnen abgeschossene Rakete in einem Raum und verursacht dort einen Brand, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten. Mögliche Szenarien sind auch die folgenden:

- Sie zünden einen Böller. Dieser rollt unter ein Auto und explodiert dort.

- Sie sind zu einem Silvestermahl eingeladen. Dort stoßen Sie eine Kerze um, woraufhin der Teppich brennt.

Die private Haftpflichtversicherung springt vereinfacht gesagt immer dann ein, wenn Sie fremde Personen oder Sachen schädigen. Wenn Sie Kinder haben, sollte die private Haftpflichtversicherung Schäden durch „deliktunfähige Personen“ abdecken. Sollten Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder der Nachwuchs Böller zünden, die außerhalb der zugelassenen Altersklasse liegen, ist eine Schadensübernahme nicht möglich. Denken Sie bei sämtlichen Versicherungen daran, dass ein vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln fast immer von der Haftung ausgeschlossen ist. Versichert die Polizei ausnahmsweise grob fahrlässiges Handeln, prüft die Versicherung die Kostenübernahme im Einzelfall. Hier erfolgt zumeist eine Quotelung des Schadens – einen Teil der Kosten tragen Sie dann selbst. Verletzen Sie eine Person, übernimmt die Krankenkasse des Geschädigten die Behandlungskosten. Sie holt sich die damit verbundenen Kosten aber im Nachhinein von Ihrer Privathaftpflichtversicherung zurück.

Wohngebäude-Versicherung

Eine Wohngebäude-Versicherung schützt feste Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Die Wohngebäude-Versicherung ist eine Sachversicherung und bezieht sich grundsätzlich nur auf Wohnraum, aber nicht auf gewerblich genutzte Gebäude. Sie versichert alles, was unbeweglich ist. Wird Ihre Immobilie von einem Feuerwerkskörper getroffen und brennt sie anschließend ab, übernimmt die Wohngebäude-Versicherung den dabei entstehenden Schaden. Die Wohngebäude-Versicherung ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn ein Böller Ihren Briefkasten zerfetzt. Sie übernimmt Schäden am Dach und an Ihrem Haus, aber keine Schäden, die durch Feuer, Löschwasser oder Raketen an Ihrem Haus entstehen. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ähnelt der Wohngebäudeversicherung, umfasst aber nur die unbeweglichen Sachen im Haushalt. Schließen Sie beide Versicherungen parallel ab, schützen Sie sowohl Ihre Immobilie als auch die darin befindlichen Sachen. Beide Versicherungen ersetzen Ihnen nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Abriss-, Aufräum- und Löscharbeiten. Sollte der Schaden durch einen bekannten Verursacher entstehen, reguliert seine Haftpflichtversicherung den Schaden. Diese ist dann anstelle Ihrer Hausratversicherung zur Schadensregulierung verpflichtet. Bei einem unbekannten Verursacher ist aber weiterhin die Hausratversicherung verantwortlich.

Kfz-Kaskoversicherung

Ihre Kfz-Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursachen. Sie übernimmt auch Schäden, bei denen nicht klar ist, wer der Verursacher ist.

Ein Beispiel: Jemand wirft einen Feuerwerkskörper unter Ihr Automobil, der Verursacher ist unbekannt.

Die Kfz-Voll- und Teil-Kaskoversicherung übernimmt den Schaden. Die Kosten für eine mutwillige Zerstörung am Fahrzeug übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Sie reguliert auch Schäden, die durch herabfallende Raketen, Kratzer, Beulen und Schmorschäden entstehen. Ist in Ihrer Versicherungspolice eine Selbstbeteiligung vorgesehen, müssen Sie diese einkalkulieren. Reguliert die Versicherung einen Schaden, ist es möglich, dass Sie in Ihrer Schadensfreiheitsklasse steigen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Automobil in der Silvesternacht in einer Garage zu parken. Stellen Sie das Automobil keinesfalls in der Nähe bekannter Partymeilen ab.

Unfall- und Krankenversicherung

In der Silvesternacht haben die Rettungskräfte in Deutschland zahlreiche Einsätze. Verletzungen sind selbst bei einem vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern nicht ganz auszuschließen. Die Unfallversicherung tritt bei größeren Schäden ein, beispielsweise wenn Sie durch einen Feuerwerkskörper ein Bein verlieren und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinische Heilbehandlung.

Das sollten Sie bei Schäden durch Feuerwerkskörper beachten

- Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im Handel und achten Sie auf die Prüfplakette. Zugelassenes Feuerwerk ist an der BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) erkennbar.

- Feuerwerkskörper aus Tschechien oder Polen haben eine erhöhte Sprengkraft. Sie sind oftmals nicht für eine Verwendung in Deutschland zugelassen. Der Erwerb solcher Feuerwerkskörper ist dann illegal und nicht von Ihrer Versicherung umfasst.

- Lassen Sie Ihren Nachwuchs niemals unbeaufsichtigt böllern. Verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht, müssen Sie selbst für die Schäden aufkommen, die Ihre Kinder verursachen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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