Von kurzer Lebensdauer: Beschädigung von Wahlplakaten
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Von kurzer Lebensdauer: Beschädigung von Wahlplakaten

Die Polizei in Passau hat vor wenigen Tagen die Festnahme von zwei jungen Männern gemeldet. Sie wurden beim Abreißen von Wahlplakaten erwischt. Die Nachricht beschreibt einen eher seltenen Vorgang, denn trotz erheblicher Zerstörungen werden diese Taten nur selten verfolgt. Welche Strafen drohen den Tätern?

Das Abreißen oder Beschmieren von Wahlplakaten ist eine Sachbeschädigung. Die Strafen dafür können empfindlich sein. Neben Geldstrafen drohen überführten Tätern bis zu zwei Jahre Haft. Geht es zusätzlich um verfassungsfeindliche Symbole, kann sich das Strafmaß auf drei Jahre erhöhen. Auch eine Anzeige wegen Diebstahl ist möglich – denn das Plakat ist Eigentum der jeweiligen Partei.

Wahlplakate als Sache: Die gesetzliche Grundlage

Die Grundlage für eine Bestrafung der Täter findet sich in Paragraph 303 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zugleich wird klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn man „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.

Alle Formen von Schmierereien auf Wahlplakaten dürften damit vollumfänglich erfasst sein. Mehr als das: Wer ertappt wird, muss sein Vorhaben noch nicht einmal in die Tat umgesetzt haben, denn schon „der Versuch ist strafbar“ – so das Gesetz.

Beschädigungen von Wahlplakaten: Das Ausmaß

Auch wenn es an bundesweiten Statistiken fehlt: Das Ausmaß der Zerstörungen ist erheblich und damit geeignet, als Eingriff in die Meinungsfreiheit gewertet zu werden. Da viele dieser Sachbeschädigungen politischen Motiven folgen, sind „stark polarisierende“ Parteien wie die AfD oder auch die Linken besonders betroffen.

Der Pressesprecher der Berliner AfD, Ronald Gläser, erklärte in der „Berliner Morgenpost“, man rechne von vornherein mit Verlusten von 30 bis 40 Prozent. Auch der Berliner FDP-Pressesprecher Helmut Metzner bestätigte das Ausmaß mit seiner Prognose. Er rechnet damit, dass jedes vierte FDP-Wahlplakat zerstört wird. Man drucke daher gleich 125 Plakate für 100 Flächen, so Metzner.

Und wie sieht es dann mit den Strafanzeigen aus? Auch hier spricht Metzner wohl nicht nur für die FDP, wenn er sagt, man verzichte auf Anzeigen und konzentriere sich stattdessen auf Schadenbegrenzung: "Die Strafverfolgung wird bei Plakatbeschädigungen in der Regel ergebnislos eingestellt."

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