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Rufmord

Was kostet Rufmord?

Straftatbestand: Verleumdung

Der explizite Begriff „Rufmord“ ist im Strafgesetzbuch (StGB) nicht aufgeführt. Ein wesentlicher Straftatbestand ist die Verleumdung nach § 187 StGB:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Laut StGB handelt es sich also dann um eine Verleumdung, wenn wissentlich Falschinformationen über eine Person verbreitet werden – zum Beispiel mit dem Ziel, dass die Degradierung zu einer Herabwürdigung der öffentlichen Meinung über die Person führt. 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

Straftatbestand: Üble Nachrede

Ein weiterer Straftatbestand ist die üble Nachrede nach § 186 StGB. Dies ist im folgenden Fall erfüllt:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede besteht also darin, dass Verleumdung die wissentliche Verbreitung von Fehlinformationen über eine Person meint, während üble Nachrede das Verbreiten einer nicht nachweislich wahren Behauptung ist. Grundsätzlich fällt die Höchststrafe beim Straftatbestand der Verleumdung höher aus.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Wie hoch sind die Geldstrafen bei Verleumdung und übler Nachrede?

Pauschal lässt sich nicht beantworten, wie hoch die Geldstrafen bei Verleumdung und übler Nachrede ausfallen, da dies jeweils vom individuellen Fall und dem entsprechenden Gerichtsverfahren abhängt. Wenn Sie Opfer von übler Nachrede oder gar Verleumdung wurden, sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Hier erhalten Sie professionelle Beratung und Hilfe.  

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