Parken auf Behindertenparkplatz
Warum sind Behindertenplätze notwendig?
Behindertenparkplätze haben den Sinn und Zweck, dass Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität einen möglichst kurzen und barrierefreien Weg vom Fahrzeug zum Gebäude haben. Dies soll den Alltag einfacher gestalten. Erkennbar sind Behindertenparkplätze durch ein Parkschild mit einem Rollstuhlfahrer.
Parken auf Behindertenparkplätzen
Parken Autofahrer oder Autofahrerinnen ohne entsprechenden Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gilt das als Verstoß gegen die StVO. Unrechtmäßiges Parken ist zu keiner Zeit gestattet. Steht das Auto länger als 3 Minuten auf dem Parkplatz, riskieren sie, dass ihr Auto abgeschleppt wird. Hierzu kommt neben dem zu zahlenden Bußgeld von 35 Euro die Abschleppgebühr, welche von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Im Schnitt können Falschparker jedoch mit einer weiteren Gebühr von 200-300 Euro rechnen.
Halten auf Behindertenparkplätzen
Das Halten auf einem Behindertenparkplatz wird nicht mit einem Bußgeld bestraft und ist sogar erlaubt. Unter Halten wird Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeuges verstanden. Voraussetzung ist, dass die Dauer des Haltevorgangs nicht länger als drei Minuten beträgt. Außerdem darf das Auto während des Haltens nicht verlassen werden. Für den Fall, dass sich während des Haltens eine berechtigter Person auf den Parkplatz stellen möchte, sollten die Haltenden unverzüglich wegfahren und ihm oder ihr den Parkplatz gewähren.