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Patentanmeldung

Was kostet eine Patentanmeldung?

Wie kann ich ein Patent anmelden?

Wer für eine eigene Erfindung ein Schutzrecht, auch Patent genannt, anmelden möchte, muss dies beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) machen. Für die Anmeldung von einem Patent fallen in der Regel Gebühren an, die sich aus verschiedenen Anträgen, Beträge und Prüfverfahren zusammensetzen. Bis ein Patent genehmigt ist, kann es je nach Prüfungsaufwand mehrere Jahre vergehen. 

Was kostet es, ein Patent anzumelden?

Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus mehreren Punkten zusammen:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung: 40 Euro (für jeden weiteren Anspruch erfolgt eine Erhöhung der Gebühr von 20 Euro)
  • Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform: 60 Euro (für jeden weiteren Anspruch erfolgt eine Erhöhung der Gebühr von 30 Euro)
  • Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorab gestellten Rechercheantrag: 350 Euro
  • Einspruchsverfahren: 200 Euro

Zudem gibt es eine Jahresgebühr, die sich mit den Patentjahren erhöht:

  • 3. Patentjahr: 70 Euro
  • 4. Patentjahr: 70 Euro
  • 5. Patentjahr: 90 Euro
  • 6. Patentjahr: 130 Euro
  • 7. Patentjahr: 180 Euro
  • 8. Patentjahr: 240 Euro
  • 9. Patentjahr: 290 Euro
  • 10. Patentjahr: 350 Euro
  • 11. Patentjahr: 470 Euro
  • 12. Patentjahr: 620 Euro
  • 13. Patentjahr: 760 Euro
  • 14. Patentjahr: 910 Euro
  • 15. Patentjahr: 1060 Euro
  • 16. Patentjahr: 1230 Euro
  • 17. Patentjahr: 1410 Euro
  • 18. Patentjahr: 1590 Euro
  • 19. Patentjahr: 1760 Euro
  • 20. Patentjahr: 1940 Euro

Quelle: https://www.dpma.de/service/gebuehren/patente/index.html und Kostenmerkplatt des DPMA: https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9510.pdf

Zusätzlich fallen bei der Patentanmeldung Kosten für einen Patentanwalt an, die stark variieren können. In manchen Fällen können die Kosten hier auf bis zu 10.000 Euro steigen, je nach individuellem Fall.

Außerdem kommt es je nach Verfahren meist zu weiteren Kosten, zum Beispiel durch Beschränkungs- oder Widerrufsverfahren (120 Euro), einer Weiterbehandlungsgebühr (100 Euro), einem Festsetzungsverfahren (60 Euro), Verfahren bei Änderung der Festsetzung (120 Euro) und Weiteres.

Alle wichtigen Kosten finden Sie im Kostenmerkplatt des DPMA: https://www.dpma.de/docs/formulare/allgemein/a9510.pdf

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