Mallorca-Police: Gut abgesichert auch im Urlaubs-Mietwagen
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Mallorca-Police: Gut abgesichert auch im Urlaubs-Mietwagen

Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, ist über die Autovermietung versichert. Verursachen Sie mit dem geliehenen Fahrzeug einen Unfall, kann es trotzdem teuer für Sie werden. Warum das so ist und wie Sie die sogenannte Mallorca-Police vor diesen Kosten bewahrt, lesen Sie hier.

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police, auch Mallorca-Klausel genannt, ist eine Leistung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Mit dieser Zusatzversicherung gilt bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland ein ähnlicher Versicherungsschutz wie für Ihr Auto zu Hause.

Wenn Sie im Urlaub ein Fahrzeug mieten, gelten die Versicherungsbestimmungen des Reiselandes. Und die sehen in der Kfz-Haftpflicht zum Teil geringere Deckungssummen vor, als es in Deutschland üblich ist. Falls Sie mit dem Leihwagen einen größeren Schaden verursachen, kann es daher sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung der Autovermietung nicht für alle Folgekosten aufkommt. Reicht die Deckung der ausländischen Kfz-Versicherung nicht aus, greift die Mallorca-Police und übernimmt die darüber hinausgehenden Kosten.

Unterschiedliche Deckungssummen in den einzelnen Ländern

Was bedeutet das in der Praxis? Nehmen wir zum Beispiel Griechenland: Hier liegt die gesetzliche Deckungssumme der Kfz-Versicherung für Personenschäden bei 1,22 Millionen Euro pro Person.

Angenommen, Sie fahren hier mit einem Mietwagen einen Radfahrer an, der danach eine langwierige medizinische Behandlung benötigt und zudem Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. Die Versicherung der Autovermietung übernimmt die Kosten nur bis zu einer Höhe von 1,22 Millionen Euro. Das klingt vielleicht nach einem stattlichen Betrag. Er ist aber schnell erreicht, wenn eine Personen zu Schaden kommt. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen Sie als Unfallverursacher selbst tragen.

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Im Urlaub abseits der Touristenpfade unterwegs sein – mit dem eigenen Mietwagen.

Zum Vergleich: In Deutschland sind für Personenschäden insgesamt mindestens 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Personen. Wenn also nur eine Person geschädigt wurde, kann Sie bis du dieser Höhe von der Versicherung entschädigt werden. Für Sachschäden beträgt die Mindestdeckungssumme hierzulande – wie in vielen EU-Ländern – 1,12 Millionen. Viele Autoversicherungen in der Bundesrepublik setzen sogar deutlich höhere Summen an. In der Regel reichen die Versicherungssummen hierzulande aus, um alle Folgekosten zu abzudecken.

Abhängig vom jeweiligen Vertrag gelten mit einer Mallorca-Police mindestens die gesetzlichen deutschen Mindestdeckungssummen. Manche Anbieter stocken sogar bis zur Höhe der Versicherungssummen für Ihre Kfz-Versicherung in Deutschland auf.

Lesetipp: Mit dem Auto im Ausland: Daran sollten Sie denken

Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht im Überblick:

Land Personenschäden (in EUR) Sachschäden (in EUR)
Deutschland 7,5 Mio. (insgesamt) 1,12 Mio.
Frankreich unbegrenzt 1,12 Mio.
Griechenland 1,22 Mio. (pro Person) 1,22 Mio.
Irland unbegrenzt 1,12 Mio.
Italien 6,01 Mio. (insgesamt) 1,22 Mio.
Kroatien 5,66 Mio. (insgesamt) 1,13 Mio.
Portugal 5,6 Mio. (insgesamt) 1,12 Mio.
Spanien 70 Mio. (insgesamt) 15 Mio.
Türkei 428,550 Tsd. (insges.) / 85,710 (pro P.) 147,142 Tsd. 

 Quelle: Avus Group, Stand: 01.07.2018

Schutz nicht nur am Ballermann: Wo gilt die Mallorca-Police?

Den Namen Mallorca-Police erhielt die „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“, so die offizielle Bezeichnung, weil deutsche Touristen auf der Baleareninsel besonders häufig Mietwagen nutzen. Mallorca lässt sich gut mit dem Auto erkunden, ist aber mit dem eigenen Wagen schlecht zu erreichen. Und bis 2008 galten in Spanien vergleichsweise niedrige Mindestdeckungssummen bei der Kfz-Haftpflicht. Daher war die Police für Mallorca-Urlauber besonders wichtig.

Die Gültigkeit der Zusatzversicherung ist aber nicht auf die Baleareninsel oder auf Spanien beschränkt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in den EU-Ländern einschließlich des europäischen Teils der Türkei. Manche Anbieter schließen auch weitere Länder, zum Beispiel Tunesien oder Marokko, mit ein.

Den genauen Gültigkeitsbereich finden Sie in den Vertragsunterlagen. Häufig sind sogar außereuropäische Gebiete der EU, beispielsweise Martinique (Frankreich) und Aruba (Niederlande), eingeschlossen. Für andere Länder ist eine sogenannte Traveller-Police sinnvoll, quasi die weltweit gültige Variante der Mallorca-Police.

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Entspannt mit dem Mietwagen und der Mallorca-Police im Gepäck im Urlaub unterwegs.

Mallorca-Police abschließen: Mit und ohne eigene Kfz-Versicherung

Bei vielen Kfz-Versicherungen ist eine sogenannte Mallorca-Klausel bereits inbegriffen. Ist das in Ihrem Tarif nicht der Fall, können sie die zusätzliche Versicherung für Mietwagen im Ausland gegen einen geringen Aufpreis hinzubuchen. Wer in Ermangelung eines eigenen Autos keine Kfz-Versicherung besitzt, kann die Police auch separat abschließen. Das geht nicht nur bei Versicherungsgesellschaften, sondern auch bei Automobilclubs wie dem ADAC.

Schadenfreiheitsrabatt und Mallorca-Police

In der Regel hat ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland keinen Einfluss auf die 

Schadenfreiheitsklasse

 der eigenen Kfz-Versicherung. Schließlich werden die Schäden in erster Linie über die Kfz-Haftpflicht der Autovermietung abgewickelt. Überprüfen Sie dennoch, ob Ihr Versicherungsvertrag irgendwelche Ausschlussklauseln enthält, die für einen niedrigen Schadenfreiheitsrabatt sorgen.

Wichtig: Überprüfen Sie vor der Anmietung eines Autos im Ausland, für welche Personen die Mallorca-Police gilt. In manchen Fällen ist dies nur der Versicherungsnehmer selbst, bei anderen Anbietern sind auch dessen Partner oder alle eingetragenen Fahrer versichert.

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