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Dienstrad

Was kostet ein Dienstrad?

Was ist ein Dienstrad?

Ein Dienstrad gilt als Alternative zum Dienstwagen und wird vom Arbeitgeber entsprechend mitfinanziert. Solch ein Dienstfahrrad erfreut sich nicht zuletzt hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit einer großen Beliebtheit. Von Mountainbikes über Rennräder bis hin zu E-Bikes können unterschiedliche Fahrrad-Arten als Dienstrad genutzt werden.

Eine Möglichkeit ist es, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gekauftes Dienstrad frei zur Verfügung stellt und die damit einhergehenden Kosten als Betriebskosten von der Steuer absetzt. Das Dienstrad kann allerdings auch vom Arbeitgeber geleast werden. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber am Leasingvertrag und übernimmt damit beispielsweise Reparaturkosten. Zudem ist es möglich, dass das Dienstfahrrad durch eine Barlohnumwandlung finanziert wird. Hier erhalten die Arbeitnehmer statt einem Teil ihres Gehaltes das Fahrrad als Sachlohn.

Was kostet ein Dienstfahrrad?

Seit Januar 2019 sind Diensträder für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn das Dienstfahrrad zusätzlich zum geleisteten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird. Je nach Leasingrate entstehen für den Arbeitgeber unterschiedlich hohe Kosten, die pauschal nicht bestimmbar sind. Das Portal für Steuerberater hat folgende Beispielrechnung aufgestellt: 

Rad zusätzlich zum Arbeitslohn

Euro

Rad per Gehaltsumwandlung

Euro

Arbeitslohn

2.500 Euro

Arbeitslohn (Verzicht in Höhe 1/2 Leasingrate)

2.460 Euro

kein geldwerter Vorteil

-

geldwerter Vorteil (3570 Euro x 1/2 x 1%)

17 Euro

20 % Sozialversicherung Arbeitgeber

500 Euro

20 % Sozialversicherung Arbeitgeber

495 Euro

Leasingrate Fahrrad

80 Euro

Leasingrate Fahrrad

80 Euro

Lohnkosten des Arbeitgebers

3.080 Euro

Lohnkosten des Arbeitgebers

3.052,40 Euro

Quelle: Stb-web.de

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