Diebstahl
Diebstahl: Straftatbestand
Grundsätzlich ist der Straftatbestand Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Hier heißt es:
(1) „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(2) „Der Versuch ist strafbar.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Die Strafen fallen allerdings je nach Schwere des Vergehen unterschiedlich aus. So wird im StGB nochmals zwischen dem geringfügigen und schweren Diebstahl unterschieden:
Ladendiebstahl: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
In § 248a StGB wird Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen folgendermaßen bezeichnet:
„Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248a.html
Meist benennen Gerichte einen geringfügigen Diebstahl, wenn der Wert der gestohlenen Sache unter 50 Euro liegt. Oftmals werden die Verfahren entsprechend eingestellt.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/diebstahl#toc-3c1bb91
Besonders schwerer Diebstahl
Anders sehen die Strafen bei besonders schwerem Diebstahl aus. Der Straftatbestand des besonders schweren Falls von Diebstahl ist nach § 243 StGB geregelt:
(1) „In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
Ein besonders schwerer Fall von Diebstahl liegt nach § 243 StGB beispielsweise bei gewerbsmäßigem Diebstahl, oder wenn der Täter zwecks Tatdurchführung unerlaubt in ein geschlossenes Gebäude eindringt. Auch der Diebstahl von Dingen, die wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutsamkeit haben, stellt einen besonders schweren Fall dar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html
Welche Geldstrafen bei Diebstahl?
Wer für Diebstahl keine Freiheitsstrafe erhält, muss unter Umständen mit einer Geldstrafe rechnen. Pauschal lässt sich zwar nicht beantworten, wie hoch die Strafen bei Diebstahl ausfallen, da sie sich nach der Schwere des Vergehens richten. Allerdings werden bei kleineren Diebstählen – und wenn es sich um Ersttäter handelt – zwischen 10 und 30 Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz beinhaltet dabei etwa 30% des Monatsgehalts des Täters. Bei Wiederholungstätern kann die Geldstrafe höher ausfallen – oder zur Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
Übrigens: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren fallen die Strafen für Ladendiebstahl oft geringer aus. Oftmals müssen die Täter beispielsweise Sozialstunden ableisten.
Quelle: https://www.kanzleiwehner.de/blog/welche-strafe-droht-bei-einer-anzeige-wegen-diebstahl
Das Gesetz unterteilt zwischen Diebstahl und Mundraub. Unter welchen Umständen Diebstahl sogar legal sein kann, erfahren Sie hier.